Bild: © EnviaM

Im jahrelangen Streit um die Rekommunalisierung der Gasversorgung der Stadt Leipzig hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Widerklage der Mitteldeutschen Gasversorgungs GmbH (Mitgas) abgewiesen. Wie das Fachportal Juve berichtet, wird der BGH in seiner noch nicht vorliegenden Urteilsbegründung voraussichtlich auf ein nicht vorhandenes Rechtsschutzbedürfnis der Mitgas verweisen.

Zudem sei davon auszugehen, dass der Senat sich in der Urteilsbegründung auch zu der umstrittenen Frage äußern wird, wie "neutral" ein Stadtrat sein muss, wenn er zugleich Mitglied im Aufsichtsrat einer Stadtwerke-Gesellschaft ist.

Unzuläsige Doppelmandate?

Im konkreten Fall hatte Mitgas stets die Ansicht vertreten, dass solche Doppelmandate von Stadträten gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen. Mit dem Ziel, die Vergabe der Gaskonzessionen an die Stadtwerke Leipzig zu kippen, hatte Mitgas vor fünf Jahren das Landgericht Magdeburg angerufen. Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg.

In zweiter Instanz kam es dann jedoch zu einer Wende in dem Rechtsstreit. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gab Mitgas Recht. Nach Überzeugung des Gerichts hat die Stadt Leipzig mit dem Auswahlverfahren gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. An dem vorbereitenden Stadtratsbeschluss hatten zahlreiche Stadträte mitgewirkt, die zugleich Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke waren.

OLG Naumburg kippte die Vergabe an die Stadtwerke

Das habe unweigerlich zu einer Interessenkollision geführt, so die Richter weiter. Im Ergebnis sah das OLG in der Gasnetzvergabe "einen gravierenden Verstoß gegen einen allgemeinen Grundsatz des rechtsstaatlichen Verfahrens". Zugleich ließ das Gericht Revision zum BGH zu, der sich nun mit der Angelegenheit befasst hat.

BGH: "böser Schein" reicht nicht aus

Wie Juve berichtet, legt der BGH das Neutralitätsgebot offenbar weniger streng aus als die Richter am OLG Naumburg. So sei der "böse Schein" eines Interessenskonflikts im Fall der Stadträte mit Doppelmandat nicht ausreichend.

Das letzte Wort im Streit um das Leipziger Gasnetz ist damit noch nicht gesprochen. Am Zug ist nun erneut das Landgericht Magdeburg. (amo)

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