Die im DAX gelistete Vonovia ist eines der größten Wohnungsunternehmen Deutschlands. Das Bild zeigt das Vonovia-Logo am Hauptsitz in Bochum.

Die im DAX gelistete Vonovia ist eines der größten Wohnungsunternehmen Deutschlands. Das Bild zeigt das Vonovia-Logo am Hauptsitz in Bochum.

Bild: © Vonovia

Mit dem Abschluss ihres Mietvertrages mit dem Wohnungskonzerns Vonovia haben zahlreiche Mieter im Raum Iserlohn unfreiwillig auch einen Stromliefervertrag mit einer Tochterfirma der Vonovia, der Vonovia Energie Service, unterzeichnet. Möglich wurde dies durch eine Klausel in den Mietverträgen der Gagfah GmbH, die zur Vonovia-Gruppe gehört. Die betroffenen Mieter waren zuvor von den Stadtwerken Iserlohn versorgt worden und hatten sich im dortigen Kundencenter gemeldet. Laut einer Pressemitteilung des Kommunalversorgers aus dem Sauerland mussten die Kunden der Vonovia-Energietochter teils Vorauszahlungen auf ihren Stromverbrauch leisten.

"Viele hatten das Gefühl, getäuscht worden zu sein"

"Die Mieter, die sich bei uns meldeten, konnten gar nicht nachvollziehen, warum sie von der Vonovia beliefert werden. Sie hatten schließlich nur einen Mietvertrag unterschrieben. Viele hatten das Gefühl, getäuscht worden zu sein", erklärt Stadtwerke-Vertriebsmitarbeiter Stefan Schwarzer das Dilemma der Betroffenen.

Die Stadtwerke Iserlohn gingen daraufhin rechtlich gegen drei Unternehmen des Vonovia Konzerns vor. Das Landgericht Hagen hat sich nach Angaben des kommunalen Energiedienstleisters in der mündlichen Verhandlung zu dem Sachverhalt eindeutig positioniert. "Es halte die Klausel zur Strombelieferung im Mietvertrag für überraschend. Unterzeichnet werde ein Mietvertrag und kein Stromliefervertrag.“

Vonovia erkennt Klageanträge an

Die verklagten Unternehmen des Vonovia Konzerns haben die Klageanträge der Stadtwerke schließlich anerkannt. Das Landgericht Hagen erließ am 27. Dezember vergangenen Jahres ein entsprechendes Anerkenntnisurteil. Danach muss die Vonovia Energie Service GmbH bis zum 31. Januar 2020 alle Kunden, die sie aufgrund der Klausel im Mietvertrag mit Strom beliefert, darüber informieren, dass der Stromliefervertrag ungültig ist. Nach Zugang des Informationsschreibens hat der Kunde vier Wochen Zeit, seinen zukünftigen Stromlieferanten frei zu wählen.

"Wer innerhalb der vier Wochen nicht reagiert, braucht sich aber keine Sorgen zu machen", erklärt Stefan Schwarzer. "Man fällt dann automatisch in die Grundversorgung der Stadtwerke und wir werden jedem Betroffenen ein günstiges Sonderprodukt für seine Strombelieferung anbieten."

Vonovia: Klausel wird nicht mehr angewandt

Ein Vonovia-Sprecher bestätigte auf ZfK-Anfrage den Sachverhalt. Er verwies darauf, dass die von den Stadtwerken Iserlohn beschriebene Klausel seit über einem Jahr nicht mehr von dem Wohnungsunternehmen angewandt werde. Der Kunde unterschreibe mittlerweile lediglich einen Mietvertrag und entscheide sich dann für einen Anbieter. Das Angebot der Vonovia Energie Service werde dabei nach wie vor oft angenommen, heißt es.

Verbraucherzentrale klagte bereits im vergangenen Jahr

Im vergangenen Jahr hatte bereits die Verbraucherzentrale NRW, die Vermietungsgesellschaft Deutsche Annigton, wegen der Verwendung der entsprechenden Klausel in ihren Mietverrrägen verklagt. Die Vonovia-Tochter hatte daraufhin in der Güteverhandlung vor dem Landgericht Bochum erklärt, auf die unzulässige Praxis künftig verzichten zu wollen. Auch die Vonovia Energie Service hatte signalisiert, dass ein Energieliefervertrag künftig nur noch zustande komme, wenn der Neumieter diesem aktiv zustimmt. (hoe)

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