KWK-Ausschreibungen verbessern: Michael Teigeler ist seit 2008 Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Energie.

KWK-Ausschreibungen verbessern: Michael Teigeler ist seit 2008 Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Energie.

Bild: © Stadtwerke Heidelberg

Das dritte innovative Kraft-Wärme-Kopplungs(iKWK)-Projekt der Stadtwerke Heidelberg bekam den Zuschlag bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur. Die CO2-Bepreisung trübt jedoch ein wenig die Amortisationszeit.

"Die nationale CO2-Bepreisung trifft die KWK-Bestandsanlagen leider stark und gefährdet ihren wirtschaftlichen Weiterbetrieb, da es derzeit keine Kompensationselemente gibt", so Michael Teigeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Energie, im Gespräch mit der ZfK. "Wir hoffen, dass die Politik diesen Aspekt bei der Überprüfung des BEHG in 2022 berücksichtigt."

Neue Rahmenbedingungen wirken sich aus

Darüber hinaus hat der Geschäftsführer weitere Verbesserungsvorschläge für die künftigen KWK-Ausschreibung. Denn nicht nur die CO2-Bepreisung ist ein Teil der neuen Rahmenbedingungen. Auch die Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wirken sich aus. Diese fielen nochmal im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an (s. ZfK-Januarausgabe 2021; Seite 17).

"Bei Neuanlagen, die sich im Ausschreibungsverfahren bewerben, steigen durch die CO2-Bepreisung die Gebotspreise. Dass die Gebots-Wettbewerbsverfahren grundsätzlich funktionieren, zeigten die beiden letzten KWK Ausschreibungen", bekräftigt auch Teigeler. Sie liefen bereits mit Ausblick auf die CO2-Bepreisung und hätten daher daher zu höheren Gebotswerten als die vorherigen Ausschreibungen geführt. In beiden wurde auch der zulässige Gebotshöchstwert von 7 Cent/kWh erreicht.

Anhebung des Gebotshöchstwertes und quartalsweise Ausschreibungen

Nun argumentiert der Geschäftsführer weiter: "Da nun allerdings bereits Anlagen ab ein MW den Gebotshöchstwert von 7 Cent/kWh benötigen, tritt der Effekt ein, dass bei einer Erweiterung der Ausschreibungspflicht auf 500 KW der Gebotshöchstwert von 7 Cent/kWh voraussichtlich nicht ausreicht." Die spezifisch höheren Kosten der kleineren Anlagen müssten folglich in eine Anhebung der Gebotshöchstwerte führen, so Teigeler, um die Ausbauziele für dieses neue Anlagensegment nicht zu gefährden.

Darüber hinaus plädieret der Heidelberger Geschäftsführer für mehr Ausschreibungen. Er begründet es folgendermaßen: Die Anlagen ab 500 kW befänden sich meist in kleineren Quartiersversorgungslösungen. Die Projektzeiträume solcher Anlagen seien meist kürzer und die Planungen dynamischer. "Wenn aber weiterhin nur zwei Mal im Jahr Ausschreibungen stattfinden, können solche Projekte ausgebremst werden", merkt Teigeler an. Deshalb regen wir an, auf eine quartalsweise Ausschreibung umzustellen. Das würde auch allen anderen Projekten nutzen."

Höheres Ausschreibungsvolumen wäre hilfreich

Bei den iKWK-Projekten beobachten die Heidelberger zudem, dass es "nach einem zögerlichen Anlaufen" der ersten Ausschreibungen nun "erfreulicherweise eine höhere Beteiligung gibt". Dies führt dazu, dass die Ausschreibungen jetzt überzeichnet sind. Deshalb würde sich der Geschäftsführer über ein höheres Ausschreibungsvolumen freuen, da mit den iKWK-Anlagenkonzepten der erneuerbare Anteile in der Wärmeversorgung "signifikant gesteigert werden" könne. "Denn viele Stadtwerke, auch wir, können noch mit neuen innovativen Ideen und Projekten in diesem Segment deutlich zur politisch gewünschten Wärmewende beitragen", bekräftigt Teigeler. (gun)

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