Die Landesregierung in Erfurt sieht in dem favorisierten Korridor durch Westthüringen einen Verstoß gegen das Gebot der Geradlinigkeit bei neuen Stromtrassen.

Die Landesregierung in Erfurt sieht in dem favorisierten Korridor durch Westthüringen einen Verstoß gegen das Gebot der Geradlinigkeit bei neuen Stromtrassen.

Bild: © Nicolas Armer/dpa

Thüringen zieht im Streit um die Stromtrasse Suedlink vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Am Dienstag sei Klage erhoben worden, teilte Infrastrukturministerin Birgit Keller (Linke) in Erfurt mit. Mit der Klage soll nach ihren Angaben erreicht werden, dass der Thüringer Alternativvorschlag zur Trassenführung von der Bundesnetzagentur gleichrangig zu dem von ihr favorisierten Korridor durch den Freistaat geprüft wird.

Die Landesregierung sei der Meinung, dass ihr Vorschlag bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurde und damit letztlich die landesplanerischen Rechte Thüringens verletzt würden, erklärte Keller. Da die Bundesnetzagentur die rechtlichen und fachlichen Argumente, die Thüringen in das Planungsverfahren eingebracht sehen will, nicht berücksichtige, "bleibt uns keine Wahl, als die Angelegenheit vor Gericht zu klären", sagte die Ministerin. Dabei gehe es nicht darum, einen bestimmten Trassenverlauf zu erzwingen.

Keller: "Uns bleibt keine Wahl"

Aus Sicht des Landes verstößt der favorisierte Korridor durch Westthüringen gegen das Gebot der Geradlinigkeit bei neuen Stromtrassen. Formal klagt Thüringen gegen den Bund als Rechtsträger der Bundesnetzagentur. Verlangt wird außerdem der Erlass einer einstweiligen Anordnung, um zu sichern, dass bei weiteren Verfahrensschritten der Bundesnetzagentur der Thüringer Vorschlag einbezogen wird. Diskutiert wird ein möglicher Verlauf durch Westthüringen oder Osthessen.

"Das Gebot der Geradlinigkeit, das sich der Bund selbst zum Maßstab gemacht hat, wird nicht ausreichend angewandt", erklärte Keller. Thüringen sei es wichtig, noch vor dem eigentlichen Planfeststellungsbeschluss gegen Suedlink rechtlich vorzugehen. Mit einem Planfeststellungsbeschluss für Suedlink wird nach bisherigen Informationen erst 2020/21 gerechnet.

Gegen das Gebot der Geradlinigkeit

Eine Klage in diesem frühen Stadium soll laut Keller verhindern, dass bei dem weiteren Verfahren Fehler entstehen, die später nicht rückgängig gemacht werden könnten und das gesamte Verfahren rechtlich infrage stellten.

Suedlink soll Windstrom vom Norden in den Süden transportieren. Die Erfurter Landesregierung hatte vor einigen Monaten beschlossen, den Klageweg zu prüfen. Nach ihrer Meinung wird Thüringen mit der bereits fertig gestellten Strombrücke nach Bayern und einer geplanten Trasse durch Ostthüringen seiner Verantwortung für den Netzausbau beim Umstieg auf erneuerbare Energien bereits gerecht. (dpa/hil)

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