Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einem Grundstückseigentümer Recht gegeben, der dagegen geklagt hatte, dass er seine Liegenschaften an ein von der Stadt Göttingen betriebenes Nahwärmenetz anschließen muss. Diese Pflicht hatte der Rat der niedersächsischen Universitätsstadt den Grundstückseignern im Baugebiet "Südlich Deneweg“ in Hetjershausen auferlegt. Die Begründung war, dies geschehe "im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes". Die von den Stadtwerken Göttingen betriebene Nahwärme-Anlage wird mit einem Hackschnitzelkessel betrieben.
Zwei Wohnungseigentümer hatten einen Antrag auf Befreiung von dieser Verpflichtung gestellt, der jedoch abgelehnt worden war, wie die Zeitung "HNA" berichtet. In der Klage und dem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht vertraten sie die Auffassung, dass die Voraussetzungen für einen solchen Anschluss- und Benutzungszwang nicht vorliegen.
Muss sich um öffentliche Einrichtung handeln
Das bestätigte das Gericht, wie dessen Sprecher Dieter Wenderoth nach Angaben des Blattes mitteilte. Voraussetzung für eine solche Verpflichtung sei, dass es sich um eine öffentliche Einrichtung handele und dass ein dringendes öffentliches Bedürfnis bestehe.
Recht am Eigentum über Klima-Argumente ausgehebelt?
Das Gericht führte aus, dass die Göttinger Stadtwerke privatrechtlich organisiert seien. Eine von ihnen betriebene Heizungsanlage sei demnach keine öffentliche Einrichtung. Dass die Stadt Mehrheitsaktionär der Stadtwerke sei, bedeute nicht, dass sie die Befugnis habe, in Einzelfällen Weisungen zu erteilen.
Die Stadt habe, so zitiert die "HNA" das Gericht, „ein kleines Monopolgebiet für die Versorgung mit Wärmeenergie errichtet“. Außerdem lasse sich nicht nachvollziehen, in welchem Umfang die Anlage dem Klima- und Ressourcenschutz diene.
Stadtwerke geben sich kämpferisch
Die Stadtwerke geben sich nun kämpferisch. Sprecherin Claudia Weitemeyer sagte auf Anfrage der HNA: „Für uns ändert sich nichts. Es geht um formaljuristische Belange, die nun bei der Stadt Göttingen liegen.“ Die vom Gericht vorgebrachten Bedenken ließen sich „zeitnah“ beheben.
Zudem werde umgehend Beschwerde beim OVG Lüneburg eingelegt. Ulrike Franzke, stellvertretende Leiterin des Rechtsreferats der Stadt Göttingen, legte nach: Das Urteil des Verwaltungsgerichts bedeute nicht, dass man die betroffenen Grundstückseigentümer vom Anschlusszwang befreien wolle. (sig)
