Während Eon und Solarwatt noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen sind, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) Klage gegen Sonnen, Senec und E3/DC erhoben. Im Gegensatz zur Konkurrenz reicht eine Unterlassungserklärung in ihren Fällen nicht aus.
Allen fünf Speicherherstellern wird vorgeworfen, dass sie personenbezogene Daten ohne gültige Einwilligung sammeln und für ihre Zwecke nutzen. Außerdem würden Kosten im Schadenfalls auf den Kunden abgewälzt und Garantiebedingungen seien für den Kunden erst gar nicht verständlich, so die Verbraucherschützer.
Vorwürfe bekannt von Solarmodulen
„Wenn die Garantie auf einen Stromspeicher davon abhängig gemacht wird, dass das Gerät dauerhaft mit dem Internet verbunden ist, der Hersteller personenbezogene Daten ohne klare Eingrenzung sammeln und nutzen sowie Updates zu nahezu beliebigen Zwecken aufspielen darf, ist das nicht hinnehmbar“, erklärt Holger Schneidewindt, Jurist der Verbraucherzentrale NRW. Dennoch kommt genau diese Kombination in den Garantiebedingungen von Sonnen vor. Auch Senec und E3/DC machen den Online-Zwang zur Voraussetzung für Leistungen im Schadensfall. Zudem sammeln die Unternehmen personenbezogene Daten ohne ausreichende Aufklärung und erforderliche Einwilligung des Kunden.
Andere Kritikpunkte der Verbraucherzentrale sind bereits von den Garantiebedingungen zu Solarmodulen bekannt, insbesondere die Abwälzung von Reparatur- und Transportkosten zu Lasten des Kunden. Solche Klauseln fanden sich bei allen fünf Unternehmen. Grund zur Klage gibt es auch bei der vom Hersteller versprochenen Batterieleistung: Sonnen sichert selbst in den ersten Monaten und Jahren nach Inbetriebnahme des Speichers nur 80 Prozent der Nennkapazität zu. Der 20-prozentige Energieverlust mindere die Wirtschaftlichkeit der Anlage enorm, so Schneidewindt.
Senec passt sich an, Sonnen geht gerichtlich vor
Senec hat bereits auf die Klage aus NRW reagiert: Das Unternehmen habe nach eigenen Angaben alle monierten Klauseln aus den Garantiebedingungen herausgenommen und verbraucherfreundlich geändert. So sei der Online-Zwang des Speichers in der aktuellsten Version der Garantiebedingungen bereits gestrichen worden. Sonnen, die es am härtesten der drei verklagten Hersteller trifft, wehrt sich gegen die Vorwürfe: Zwar würden regelmäßig Updates zur Verfügung gestellt werden, welche die Langlebigkeit, Sicherheit und den Funktionsumfang des Speichers sicherstellen. Diese können aber sowohl online als auch vor Ort beim Kunden eingespielt werden, es ist kein dauerhafter Online-Zugang gefordert. "Wir haben im Zuge der Einführung der DSGVO unsere Datenschutzregeln umfangreich an das neue EU-Recht angepasst", heißt es auf ZfK-Anfrage.
Kunden würde eine Vollwertgarantie über zehn Jahre beziehungsweise 10 000 Ladezyklen für mindestens 80 Prozent der Kapazität erhalten. Damit liege Sonnen beispielsweise klar über den Forderungen der staatlichen KfW-Bank, die lediglich eine Zeitwertersatzgarantie vorsieht. "Wir sind der Ansicht, dass dies die beste am Markt verfügbare Garantie ist und haben uns daher bewusst entschieden, die für uns nicht nachvollziehbare Kritik der Verbraucherzentrale NRW gerichtlich überprüfen zu lassen", heißt es abschließend. (ls)


