Allein in diesem Jahr fallen bundesweit etwa 18.000 PV-Anlagen aus der EEG-Förderung.

Allein in diesem Jahr fallen bundesweit etwa 18.000 PV-Anlagen aus der EEG-Förderung.

Bild: © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Bei der Installation einer Photovoltaikanlage geht nicht immer alles glatt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt fest, dass vermehrt Probleme bei Liefer- und Montagezeitpunkten gemeldet werden, weil etwa Komponenten fehlen oder Anschlüsse sich verzögern.

Wer bereits hohe Teil- oder Vorauszahlungen geleistet habe, ärgere sich dann, dass die Anlagen nach vielen Monaten des Wartens nur eingeschränkt oder noch gar nicht zur Stromerzeugung und -speicherung genutzt werden können, sagte Rechtsexperte und Verbraucherschützer Tim-Oliver Tettinger der Deutschen Presse-Agentur.

Rücktritt vom Vertrag

"Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen", rät Tettinger. Das gehe zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen - vor Ort, telefonisch oder per Video. Denn die Rechtslage hänge von verschiedenen Faktoren ab. Ob bereits Leistungsverzug vorliege, zeige erst die Prüfung der Vertragsunterlagen und weiterer Begleitumstände.

Ist das der Fall, könnten Betroffene vom Vertrag zurücktreten oder sogar Schadenersatzansprüche geltend machen - etwa für bereits entgangene Einspeisevergütungen oder Stromkostenersparnisse.

Keine festen Fristen

Bei verspäteter Leistungserbringung müssten Verbraucherinnen und Verbraucher dem Vertragspartner allerdings unbedingt eine Frist setzen. Sie sollten laut Tettinger nicht auf mündliche Zusagen vertrauen und auch nicht zu lange mit der Fristsetzung warten. Denn die Verträge sähen in vielen Fällen gar keine festen Liefer- und Montagetermine vor. (dpa/jk)

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