Wegen der massiven Unterdeckungen im Stromnetz an drei Tagen im vergangenen Juni ermittelt die Bundesnetzagentur auch wegen Verstößen gegen das Marktmanipulationsverbot nach der EU-Verordnung REMIT. Konkret wird untersucht, ob einzelne Marktteilnehmer gezielt Strom am Intradaymarkt zu sehr hohen Preisen verkauft haben, ohne die Absicht, diesen Strom tatsächlich zu beschaffen oder selber zu erzeugen. Gemäß den ersten Auswertungen wurden in 101 Handelssituationen Anhaltspunkte dafür festgestellt.
Diese weisen darauf hin, dass "durch Verkaufsgebote falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots von Strom gesendet wurden". Daran beteiligt waren insgesamt 52 Händler von elf verschiedenen Marktteilnehmern. Das geht aus dem Bericht der Aufsichtsbehörde an den politischen Beirat hervor, dieser liegt der ZfK vor. Als erstes hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.
Mehrere Millionen Datensätze
Die fraglichen Handelssituationen wurden nach umfangreichen Auswertungen, insbesondere der Handels- und der Bilanzkreisdaten für die drei fraglichen Tage im Juni 2019 und dem Abgleich mit Vergleichsdaten aus dem Vorjahr ermittelt. Die Basis hierfür bilden mehrere Millionen Datensätze. Zur weiteren Aufklärung der Sachverhalte wurden im Januar dieses Jahres Auskunftsersuchen an die elf betroffenen Marktteilnehmer geschickt. Hier wurde unter anderem nach den Identitäten der Händler, sowie zu den Entscheidungs- und Informationsstrukturen im Unternehmen gefragt. Die Stellungnahmen der betroffenen Marktteilnehmer werden laut BNetzA zurzeit ausgewertet.
Ausländische Netzbetreiber mussten aushelfen
Am 6., 12. und 25. Juni vergangenen Jahres hatten die deutschen Übertragungsnetzbetreiber eine starke Unterspeisung des deutschen Systems festgestellt. Dies führte jeweils zu einem Absinken der Netzfrequenz im gesamten europäischen Verbundnetz. Der Bedarf an Regelenergie lag an den oben genannten Tagen im Schnitt bei mehr als sechs Gigawatt.
Kontrahiert haben die ÜNB insgesamt drei Gigawatt Regelenergie – sowohl Sekundär- als auch Minutenreserve. Daher mussten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um zusätzliche Kapazitäten zu beschaffen, um so das Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch auszugleichen. Dies geschah beispielsweise an der Strombörse, im Ausland und durch sogenannte abschaltbare Lasten, die von Industrieunternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Verfahren wegen Pflichtverletzungen aus Bilanzkreisvertrag laufen noch
Im Rahmen der Aufarbeitung der Systembilanzungleichgewichte führt die BNetzA zudem weiterhin Verfahren wegen Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom. Konkret betroffen davon sind Statkraft Markets, Danske Commodities und Centrica Energy Trading. Als erwiesen sieht die BNetzA es hingegen an, dass Energie Vertrieb Deutschland und Optimax Energy gegen ihre Pflicht zum ordnungsgemäßen Ausgleich der gehandelten Strommengen in den Bilanzkreisen verstoßen haben. Beide Unternehmen wurden deshalb abgemahnt, können aber aber noch Rechtsmittel dagegen einlegen. (hoe)