Gasdruckregel- oder Messanlage: Im Interview äußert sich NBB-Geschäftsführerin Claudia Rathfux

Gasdruckregel- oder Messanlage: Im Interview äußert sich NBB-Geschäftsführerin Claudia Rathfux

Bild: © Peter Kneffel/dpa

Mitten im August hat die Bundesnetzagentur das Ringen um die pauschalisierte Kapitalverzinsung im Gasbereich begonnen. Diese soll für die neue Regulierungsperiode gelten, die 2028 startet. Erstmals setzt die Behörde auf das sogenannte pauschalisierte Wacc-Modell, das eine feste, standardisierte Kapitalstruktur von 40 Prozent Eigenkapital und 60 Prozent Fremdkapital für alle Netzbetreiber unterstellt. Wie kommt der Festlegungsentwurf in der Branche an? Ein Gespräch mit Claudia Rathfux, der Kaufmännischen Geschäftsführerin der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg.

Frau Rathfux, die Bundesnetzagentur hat sich zum Ziel gesetzt, eine angemessene Verzinsung für Investitionen in Gasnetze zu finden. Sie hat nun eine Wacc-Rate von 3,76 Prozent vorgeschlagen. Ist das angemessen?

Nein, das ist nicht auskömmlich. Die Bundesnetzagentur geht in ihrer Bewertung von zwei grundlegenden Prämissen aus, die nicht der Realität entsprechen.

Nämlich?

Die Bundesnetzagentur geht offenbar davon aus, dass das Gasnetz auf lange Sicht nicht mehr gebraucht wird. Tatsächlich sind die Gasnetze zwar nicht überall, aber vielerorts noch mindestens 20 Jahre für eine sichere Wärmeversorgung unabdingbar. Und die Infrastruktur kann aufgrund der hohen Sicherheitsstandards nicht "auf Verschleiß gefahren" werden. Das heißt, es sind auch zukünftig nicht unerhebliche Investitionen für eine sichere und zuverlässige Versorgung notwendig.

Dass der Fokus der Behörde aktuell stärker auf dem Strombereich liegt, ist nachvollziehbar. Dennoch braucht es eine angemessene Verzinsung auch für die Gasnetze.

Claudia Rathfux ist seit vielen Jahren in der Energiewirtschaft tätig und bestens vertraut mit Themen rund um die kritische Infrastruktur in Berlin.Bild: © Annette Riedl

Claudia Rathfux,

Kaufmännische Geschäftsführerin der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg

Claudia Rathfux ist seit 2024 Kaufmännische Geschäftsführerin der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, einem Unternehmen der GASAG-Gruppe. Sie wird am 16. September beim VKU-Stadtwerkekongress in Berlin zusammen mit Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller und weiteren Regulierungsexperten zum Thema "Regulierung auf dem Prüfstand: Welche Stellschrauben brauchen wir für eine erfolgreiche Netztransformation?" diskutieren.

Und der zweite Irrtum aus Ihrer Sicht?

Die Bundesnetzagentur glaubt offenbar, dass der regulierte Gasnetzbetrieb planbar und praktisch risikolos sei. Auch das trifft in der Realität nicht zu. Die Unsicherheiten aus der kommunalen Wärmeplanung und der Transformation hin zu grünen Gasen wie Biomethan und Wasserstoff bergen enorme unternehmerische Risiken, die durch den aktuellen Vorschlag nicht ausreichend, zum Beispiel über die Marktrisikoprämie und den Beta-Faktor, abgedeckt sind.

Woran machen Sie das fest?

Der aktuelle Festlegungsentwurf berücksichtigt vieles, was die Wacc-Rate senkt. Er gewichtet zu stark die Niedrigzinsphase der Vergangenheit, obwohl der Wacc ja sieben Jahre in die Zukunft wirken wird. Bei der Körperschaftsteuer wird dagegen aber die zukünftige Senkung komplett eingerechnet. Allein das zeigt, dass der Festlegungsentwurf in Summe ziemlich zu Ungunsten der Gasnetzbetreiber angelegt ist. Denn in den nächsten Jahren müssen erhebliche Kredite bei Gasnetzbetreibern zu einem aktuellen Kapitalmarktzins refinanziert werden, der deutlich über dem konsultierten Wert liegt.

Die Bundesnetzagentur will natürlich auch Verbraucher vor überhöhten Gasnetzentgelten schützen. Wo genau also besteht das Risiko für Gasnetzbetreiber wie Sie?

Als einer der größten Gasverteilnetzbetreiber Deutschlands haben wir diverse Risiken und Herausforderungen. Wir müssen unser Gasnetz noch ein paar Jahrzehnte an verschiedensten Stellen und großflächig erhalten. Wir haben erst vor wenigen Tagen damit begonnen, in diesem und in den nächsten Jahren im Norden Brandenburgs für circa 34 Millionen Euro eine Hochdruck-Gastransportleitung zu erneuern.

Zudem haben wir eine Antragsflut von Biomethananlagen-Betreibern, die Investitionen von mehreren Millionen Euro erfordern. Vom Wasserstoffkernnetz und den Folgen der kommunalen Wärmeplanung haben wir noch gar nicht gesprochen – das kommt als weitere Herausforderung hinzu.

Von Gasnetzen als Auslaufmodell merken wir überhaupt nichts, wir sind bei unseren Investitionen fast schon auf einem historischen Hoch. Und diese Kosten fließen in die Netzentgelte ein. Mit überhöhten Netzentgelten hat das nichts zu tun.

Dann machen Sie gern einen Gegenvorschlag: Welcher Beta-Faktor wäre aus Ihrer Sicht angemessen?

Kapitalmarktexperten finden, dass man den Beta-Faktor durchaus bei 0,81 belassen kann. Das würde dem Wert der aktuellen Regulierungsperiode entsprechen. Stattdessen will ihn die Bundesnetzagentur auf 0,62 senken.

Und wie wollen Sie den Faktor Niedrigzinsphase abmildern? Die Bundesnetzagentur muss schließlich den Durchschnitt einschlägiger Zinsreihen über die letzten sieben Jahre bilden.

Es kommt unter anderem darauf an, wann die Festlegung in Kraft tritt. Die Bundesnetzagentur drängt auf eine Festlegung noch in diesem Jahr. Wenn sie aber eine ausreichende Konsultation mit der Branche zulassen würde und die Festlegung im nächsten Jahr erfolgt, würde ein weiteres Niedrigzinsjahr aus der Berechnung herausfallen. Allein dadurch würde der Fremdkapitalzins um mindestens 0,22 Prozentpunkte steigen.

Wartet die Bundesnetzagentur bis zum nächsten Jahr, würde sie aber bei der Festlegung der Erlösobergrenzen in Verzug kommen. Das kann doch auch nicht in Ihrem Sinne sein.

Die Bundesnetzagentur führt hier vor allem an, dass sie die Wacc-Festlegung für die Durchführung des Effizienzvergleichs benötigt. Hier bestätigen Experten, dass ein Großteil der Arbeiten bereits begonnen werden kann, ohne dass der Wacc abschließend festgelegt wurde. Die Bundesnetzagentur hat diese Fristen darüber hinaus auch schon in der Vergangenheit gerissen. Wir als Gasnetzbetreiber sind mit diesen Verzögerungen bislang gut klargekommen.

Apropos Erlösobergrenzen. Bei der Ermittlung des Werts spielt der Effizienzvergleich eine entscheidende Rolle. Hat Ihr Unternehmen schon Sorge, den Traumwert von 100 Prozent Effizienz zu verlieren und Erlöseinbußen hinnehmen zu müssen?

Wir rechnen tatsächlich damit, dass wir wegen der verschärften Regulatorik, vor allem wegen der Abschaffung der Best-of-Four-Methode, nicht mehr 100 Prozent erreichen werden. Dazu kommt, dass wir unterstellte Ineffizienzen auch noch innerhalb von drei statt bislang fünf Jahren abbauen müssten. Das wäre sehr herausfordernd und wir müssten schauen, ob und wie dies durch Kosteneinsparungen erreicht werden kann.

Sie sind ja aktuell bei weitem nicht die Einzigen, die noch einen Effizienzwert von 100 Prozent haben und diesen aus methodischen Gründen zu verlieren drohen. Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller erwiderte, dass es auch in echten Wettbewerbsmärkten wie der Automobilindustrie keine Unternehmen gebe, die zu 100 Prozent kosteneffizient seien.

Aber dafür gibt es ja schon den Produktivitätsfaktor Xgen. Der gibt vor, um wie viel Prozent Netzbetreiber effizienter sein müssen als die Gesamtwirtschaft. Hinzukommt, dass es sich bei der Effizienzwertermittlung um statistische Methoden handelt, die einen Sachverhalt "schätzen". Selbst die Experten verwenden bewusst nicht das Wort "messen". Aus diesem Grund wird mit Fehlerintervallen gearbeitet, die in den Festlegungen der Bundesnetzagentur unberücksichtigt bleiben. Die bisher angewandte Best-of-Four-Methodik zur Ermittlung des Effizienzwertes hat diesen Aspekt in angemessener Art und Weise berücksichtigt.

Zur wirtschaftlichen Lage der Gasnetzbetreiber gibt es ja sehr unterschiedliche Auffassungen. Die einen verweisen auf angeblich hohe Renditen, die anderen sagen, dass sich vor allem kleinere Gasnetzbetreiber immer schwerer täten. Was sagen Sie?

Die aktuellen Rahmenbedingungen machen es uns momentan schwer, das Geld für alle notwendigen Investitionen für einen angemessenen Zinssatz am Kapitalmarkt zu beschaffen. Jetzt ist es noch nicht so, dass einzelne Netzbetreiber Insolvenz angemeldet hätten. Aber es gibt schon Konsolidierungseffekte am Markt. Die Branche ist unter Druck. Deshalb ist ein Wacc-Zinssatz, der die wettbewerblichen (Re-)Finanzierungskonditionen der nächsten sieben Jahre abbildet, nun auch so wichtig.

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