So sollen die 6-MW-Turbinen aussehen. Das Genehmigungsverfahren für den Windpark der Leag in dieser neuen Leistungsklasse läuft demnächst an.

So sollen die 6-MW-Turbinen aussehen. Das Genehmigungsverfahren für den Windpark der Leag in dieser neuen Leistungsklasse läuft demnächst an.

Bild: © GE Renewable Energy

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Branchenverbänden einen Gesetzesentwurf zur Stellungnahme vorgelegt, der sich mit dem Ausbau der Solarenergie befasst (Die ZfK berichtete). Dieses enthält jedoch auch einige Änderungen, die für die Windenergie von hoher Relevanz seien, wie der Bundesverband Windenergie (BWE) deutlich macht. Dabei geht es offenbar besonders um die geplante Einführung von Wegenutzungsrechten (Duldungspflichten).

Demnach müssten Grundstücksbesitzer es künftig dulden, dass Anschlussleitungen für Erneuerbaren-Projekte auf ihrem Grundstück verlegt werden. Zuvor konnten solche Leitungen schon am Einspruch einzelner Grundstückseigentümer scheitern. In der Folge mussten Trassen häufig verlängert werden – mit den entsprechenden Zusatzkosten.

"Der Vorstoß des Gesetzgebers zu einem verpflichtenden Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen bedeutet eine entscheidende Entlastung für viele Projekte", betont Bärbel Heidebroek, Präsidentin des BWE. "Wir begrüßen die Aufnahme der Duldungspflicht daher ausdrücklich."

Recht zur Überfahrt

Der Verband plädiert allerdings auch für geringfügige Anpassungen an dem Referentenentwurf. So solle unter anderem klargestellt werden, dass das Recht zur Verlegung von Leitungen auch für Verkehrsflächen gelte. Mit dieser Anpassung wäre beispielsweise die häufig nötige Querung von Bahnstrecken auch von der Regelung erfasst, heißt es.

Zudem sieht der Referentenentwurf ein Recht zur Überfahrt während der Errichtung vor. Der Verband fordert hier eine Klarstellung, dass dieses Überfahrtrecht nicht nur bei der Errichtung der Anlagen, sondern auch danach gilt, um die Überfahrt zur Wartung oder Reparatur der Anlage zu ermöglichen. "Beide Regelungen sollten zudem auch für Sektorenkopplungstechnologien wie Elektrolyseure und Batteriespeicher gelten", heißt es in der Mitteilung. (jk)

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