Windkraft und Naturschutz können sich vertragen, davon sind Energiewende-Vertreter*innen aber auch Naturschützer*innnen überzeugt, es kommt jedoch auf die rechtliche Umsetzung an.

Windkraft und Naturschutz können sich vertragen, davon sind Energiewende-Vertreter*innen aber auch Naturschützer*innnen überzeugt, es kommt jedoch auf die rechtliche Umsetzung an.

Bild: © Oskar/Adobe Stock

Das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) haben einen Entwurf für eine Rechtsverordnung zur Habitatpotenzialanalyse (HPA) vorgelegt. Darin geht es vor allem um die Anforderungen der HPA, die im Jahr 2022 als neues Instrument im Rahmen der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) eingeführt worden ist.

Mithilfe der HPA sollen Genehmigungsbehörden künftig standardmäßig ermitteln, ob durch Windanlagen für bestimmte Vogelarten ein signifikantes Kollisionsrisiko besteht. Beobachtungen im Gelände selbst sind dazu nicht mehr notwendig, vielmehr wird die Raumnutzung von Vögeln prognostiziert. Damit löst die HPA die bisherige aufwändige Praxis der Raumnutzungsanalyse (RNA) ab.

Kritik an unklaren Begriffen

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat dem aktuellen Entwurf der Rechtsverordnung zur Habitatpotenzialanalyse (HPA) nun jedoch "eklatante Schwächen" vorgeworfen. So stelle der Entwurf "eine Verschärfung gegenüber dem Wortlaut des Textes im Bundesnaturschutzgesetz dar", mahnt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

So werde etwa von einer deutlichen Risikoerhöhung für als windenergiesensibel geltende Arten in den Prüfbereichen ausgegangen, ohne dass dies nachvollziehbar sei. Zentrale Begriffe in der Rechtsverordnung blieben zudem unklar und schienen willkürlich. "Eine einseitig auf Nahrungshabitate beschränkte Methode entspricht zudem nicht mehr dem aktuellen Erkenntnisstand der Forschung", so Heidebroek weiter.

Hybridmodell vorgeschlagen

Sollte die Rechtsverordnung in der aktuellen Fassung in Kraft treten, fürchtet der Branchenverband deshalb negative Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis. Der aktuelle Entwurf würde demnach "umfängliche Abschaltungen" von Windanlagen erforderlich machen und damit die Grünstromproduktion drosseln.

"Erneuerbare Energien und Artenschutz sind zwei Seiten derselben Medaille", betont BWE-Präsidentin Heidebroek. Der Verband spricht sich statt der aktuell geplanten Lösung für die Ermittlung von Kollisionswahrscheinlichkeiten für ein Hybridmodell aus, welches die Habitatbetrachung mit dem Instrument der Probabilistik zusammenführt. Ein solches, dreidimensionales Modell sei der reinen HPA klar überlegen, so der BWE. (jk)

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