Die Windkraftanlage Tännlebühl gehört 108 Kommanditisten der Freiamt Windmühlen GmbH. Die Enercon E 101 Anlage ist 186 m hoch, bei einer Nabenhöhe von 135 m, und verfügt über eine Leistung von 3.050 kW.

Die Windkraftanlage Tännlebühl gehört 108 Kommanditisten der Freiamt Windmühlen GmbH. Die Enercon E 101 Anlage ist 186 m hoch, bei einer Nabenhöhe von 135 m, und verfügt über eine Leistung von 3.050 kW.

Bild: © Erhard Schulz

Gegen die 3-MW-Windenergieanlage auf dem 20 km nördlich von Freiburg gelegenen Tännlebühl, die im Wesentlichen zahlreichen Bürgern aus dem baden-württembergischen Freiamt und dem Elztal gehöre, seien einige wenige Bürger aus Gutach vorgegangen, heißt es in einer Pressemitteilung der Ökostromgruppe Freiburg.

Als Betreiber der im Sommer 2014 in Betrieb genommenen Anlage habe man bereits darauf hingewiesen, dass die angeblichen Fakten, wegen derer die Genehmigung unrechtmäßig sein sollte, unzutreffend bzw. frei erfunden seien.

Klagen bereits vorher geprüft und abgewiesen

Beispielsweise betreffe dies die Themen „Artenschutz“ und „bedrängende Wirkung“. Den Widerspruch gegen die Genehmigung der Windkraftanlage durch das Landratsamtes Emmendingen hatte das Regierungspräsidium mit einer ausführlichen Begründung zurückgewiesen.

Trotzdem sei Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Freiburg eingereicht worden. Das VG habe die Klage nach mehreren Jahren und Durchführung eines Ortstermins in allen Punkten abgewiesen.

Privilegierung Windenergieanlagen im Außenbereich

Daraufhin sei beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Berufung beantragt worden. Dieser Antrag sei im September 2020 abgelehnt worden, da es an der Richtigkeit des Urteils des VG keinen Zweife gebe.

Besonders bemerkenswert sei zum Thema „bedrängende Wirkung“, die aus mehreren Gründen nicht gegeben gewesen sei, der Hinweis des VGH, dass im Außenbereich Windenergieanlagen privilegiert seien, Wohnhäuser aber nicht.

Frühzeitige Bürgerinformation und finanzielle Beteiligung als Chance

Die Ökstromgruppe Freiburg sehe sich deshalb erneut in ihrer Vorgehensweise durch die Justiz bestätigt, heißt es in der Pressemitteilung.

„Es ist, wie beim Projekt Tännlebühl geschehen, wichtig, frühzeitig die Bürger zu informieren und auch finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Gutachten sind mit äußerster Sorgfalt zu erstellen”, wird Andreas Markowsky, Geschäftsführer der Ökostromgruppe zitiert.

"Für kommende Generationen einfach zu wichtig"

Wenn einzelne Gegner jedoch gegenüber Sachargumenten unzugänglich seien, könne dies kein Grund sein, auf den Bau von Windenergieanlagen zu verzichten. Die Energiewende und der Klimaschutz seien für kommende Generationen einfach zu wichtig, so Markowsky. (hcn)

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