Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist kein Bundesrecht betroffen.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist kein Bundesrecht betroffen.

Bild: © Utah51/AdobeStock

Von Pauline Faust

Die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) gehen in Berufung. Das Landgericht Wuppertal urteilte jüngst, dass das Unternehmen seine Fernwärme-Preise zu hoch angesetzt habe. Konkret ging es um die Art und Weise, wie die WSW ihren mittlerweile ausgelaufenen "Talwärme Classic-Tarif" ausgestaltet hatten.

Sollte das klagende Wohnungsbauunternehmen auch vor dem OLG Düsseldorf Recht bekommen, drohen dem Konzern Verfahren mit weiteren Fernwärmekunden und möglicherweise Rückzahlungen in Millionenhöhe.

Konkret erklärte das Wuppertaler Gericht eine Preisklausel für unwirksam, nach der die Kosten allein anhand aktueller Gas- und Strom-Börsenpreise berechnet wurden. Nicht eingepreist wurden laut Gericht die effektiven Kosten durch Erzeugung und Bereitstellung aus Abfall in einem Müllheizkraftwerk, welches immerhin 85 Prozent der Fernwärme liefere.

Für das Gericht war somit die Interpretation der gesetzlichen Vorgaben für Preisanpassungsklauseln durch die WSW entscheidend. Die Stadtwerke würden dem Gebot, ihre Preise auch an den tatsächlich entstehenden Kosten zu orientieren, mit ihrer Berechnungsformel "nicht gerecht". Sowohl Kosten- als auch Marktelemente seien zwingend in der Preisklausel anzuwenden.

350.000 Euro Rückzahlung stehen zur Diskussion

Geklagt hatte ein Wohnungsbauunternehmen mit fünf am Fernwärmenetz hängenden Mieteinheiten. Laut Urteil war die Rechnung der WSW an diesen Kunden im Jahr 2022 um etwa 350.000 Euro zu hoch.

Die WSW erklärten, man habe sich bei der Gestaltung der Preisänderungsklauseln an die gesetzlichen, insbesondere in § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV niedergelegten Vorgaben gehalten.Genauer wollte sich das Unternehmen nicht äußern.

Der Termin vor dem OLG Düsseldorf steht noch nicht fest.

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