Wie geht es weiter mit dem Gasnetz? Hat es – Stichwort Wasserstoff oder Biomethan - eine Zukunft oder droht die Stilllegung? Mit dieser für Kommunen und Stadtwerke zentralen Frage beschäftigt sich eine aktuelle Studie der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH-Gruppe) unter der Leitung von Ines Zenke. In Auftrag gegeben wurde sie vom VKU. Die Analyse mit dem Titel „Regulatorische Anpassungsbedarfe zur Transformation der Gasversorgung im Kontext der Wärmewende“ zeigt vier Zukunftsszenarien für die Nutzung der Gasnetze auf. Sie enthält aber auch Vorschläge an die Politik. Je nachdem, welches Szenario zugrunde gelegt wird, ergeben sich verschiedene Anpassungsbedarfe. Konkret geht es dabei die Regelungen zu Netzentgelten, die Anschluss- und Versorgungspflicht, Abschreibungen, die Nutzungsdauer, die Eigenkapital-Verzinsung, die Finanzierung wie auch um Konzessionsverträge und Entflechtungsregeln.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), betonte bei einem Pressegespräch, dass ein geordneter Ausstieg aus Erdgas und ein Einstieg in klimaneutrale Gase der richtige Ansatz sei. „Das heißt weder, dass wir alle Gasnetze umnutzen müssen, noch dass wir alle Gasnetze außer Betrieb nehmen oder gar aus dem Boden reißen. Die Transformation hängt von den örtlichen Bedingungen ab.“
One size fits all wird nicht funktionieren
Hauptanliegen der Studie sei es Antworten und Lösungen für die Zukunft des Gasnetzes zu erarbeiten. Die bisherige Regulierung sei nach wie vor auf den dauerhaften Betrieb der Netze ausgerichtet. Es sei bereits jetzt abzusehen, dass eine komplette Stilllegung des Gasnetzes unrealistisch sei. Es werde eine Mischung aus verschiedenen Szenarien geben – auch innerhalb eines Versorgungsgebiets, so Liebing. Klar sei jedenfalls, dass es kein Modell geben werde, das auf alle Orte anwendbar sei.
Für die Studienautoren stellte Christian Dessau von BBH die zentrale Bedeutung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) heraus. Diese sollte künftig als zentrale Stellgröße für die Weiterentwicklung der Regulierungen genutzt werden.Die KWP könne als Kenngröße und Benchmark verstanden und genutzt werden. Es handele sich dabei um ein geordnetes Verfahren unter Einbindung aller relevanten Akteure vor Ort, an dem man klar erkennen könne, wie sich das Netz entwickeln werde. Zudem schaffe die KWP Verlässlichkeit für Netzbetreiber, -Nutzer und Bürger. „Es gibt eine Lösung, die für die konkrete Situation lokal richtig ist und die Regulierung sollte sich daran orientieren." Da niemand im Detail wissen könne, wie die Zukunft der Energieversorgung aussieht, sei es wichtig, dass Anpassungen im bestehenden System jederzeit möglich seien. Aufgabe sei das „Managen von Unsicherheit“, erläuterte Dessau weiter.
Den Kommunen Spielräume lassen
Doch wird sich die Bundesregierung auf einen solchen „agnostischen“ Ansatz einlassen? Ingbert Liebing ist optimistisch. Die Debatten über die Kommunale Wärmeplanung hätten gezeigt, dass Berlin anfange, sich damit zu beschäftigen, was auf kommunaler Ebene vorangebracht werden muss. Die Grundentscheidungen seien auf den Weg gebracht, nun müsse all das auch umgesetzt werden. Er habe „hohes Zutrauen“, dass die Kommunen verantwortungsvoll mit den Aufgaben umgehen, sagte Liebing mit Blick auf die Netzplanung. Anders als auf Bundesebene werde in den Kommunen nicht in Legislaturperioden gedacht. Man habe es bei der Energieversorgung mit langfristigen Investitionen zu tun, das sei auch jedem Kommunalpolitiker bewusst. Klar sei jedenfalls, dass man mit Unsicherheiten leben müsse. „Absolute Sicherheit für die nächsten 20 Jahre – wer das verspricht, ist ein Scharlatan.“
Der Verbandschef sieht sich jedenfalls durch das Gutachten darin bestätigt, dass der Kommunalen Wärmeplanung eine Schlüsselrolle zukommt. „Mit ihr können Städte und Gemeinden ihre eigene Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln und die Technologie wählen, die optimal und kostengünstig zu den Bedingungen vor Ort passt. Die Schlussfolgerungen des Gutachtens zahlen genau auf diese Position ein. Eine flächendeckende und verbindliche Wärmeplanung ist der richtige Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2045.“
Umwidmung als Option erhalten
Auch weil es bei der Wärmewende darum gehe, die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, für Resilienz zu sorgen und Nutzer oder Anbieter finanziell nicht zu überfordern, müsste eine Umwidmung der Gasinfrastruktur als Option erhalten bleiben, so Liebing.
So sehen es auch die Studienautoren. In der Analyse sprechen sie sich für eine flexible Anpassung der Netzregulierung aus, um den Wandel der Gasnetze für alle tragbar zu gestalten. Sollte der Betrieb des Gasnetzes in einer Kommune ganz oder teilweise auslaufen und auf Fernwärme oder Wärmepumpe umgestellt werden, sollten auch die Abschreibungsdauern flexibel verkürzt werden können, so das Plädoyer.
Reserve statt Rückbau
Um die Kosten niedrig zu halten, sollte das Prinzip Reserve statt Rückbau gelten: Nicht länger genutzte Gasnetze sollten auch in einen Reservebetrieb gehen können. Das ließe Möglichkeiten für die Zukunft offen und würde die Resilienz stärken. Rückbau- und dann Wiedererrichtungskosten würden damit vermieden, so die Studie.
Eine weitere Forderung: Wer heute Gasnetze betreibt, soll morgen Wasserstoffnetze betreiben dürfen. Das von der EU-Kommission geplante Unbundling sei kontraproduktiv. Besser wäre es, die schon bei Strom- und Gasnetzen bewährte Unterscheidung zwischen Fernleitungsbetreibern und Verteilnetzbetreibern zu erhalten. (amo)
