Beim Verfahren um die Berliner Gaskonzession müssen alle Beteiligten wohl wieder auf die Startposition gehen. Das Kammergericht Berlin hat Berufungen sowohl des Landes einerseits als auch der Gasag andererseits gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2014 zurückgewiesen (Az.: 2 U 5/15 Kart).
Der Gerichtssenat bestätigte damit das damalige Urteil, bei dem einerseits die Konzessionsvergabe an den Landesbetrieb Berlin Energie untersagt wurde, aber auch der Antrag abgelehnt wurde, das Land zum Vertragsschluss mit der Gasag zu verurteilen. Eine schriftliche Begründung gibt es noch nicht. Das Urteil ist außerdem noch nicht rechtskräftig: Eine Revision ließ das Kammergericht zwar nicht zu – aber gegen diese Entscheidung steht beiden Seiten in den kommenden vier Wochen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu.
Richter sehen Verfahrensmängel
In der mehr als zweistündigen mündlichen Verhandlung habe der Senat erörtert, dass das Vergabeverfahren wegen Verfahrensmängeln zu wiederholen ist. Vor allem hat die Richter gestört, dass beim Konzessionsverfahren das Kriterium der Versorgungssicherheit nicht genügend berücksichtigt worden sei.
Dennoch sieht Staatssekretärin Margaretha Sudhof, die an der Verhandlung für das Land Berlin teilgenommen hat, den Ausgang des Verfahrens positiv: Die Rechtsauffassung der Gasag, dass ein Zuschlag an sie erfolgen muss, habe das Gericht nicht geteilt. Das Gericht habe Vorgaben an ein neues Konzessionsverfahren gestellt, die das Land Berlin berücksichtigen werde. Die Gasag wiederum zeigte sich zufrieden, dass das Gericht die Zweifel am früheren Konzessionsverfahren geteilt habe. (wa)


