Seit Mittwoch ist klarer, wie viele Milliarden Euro die Bundesregierung im kommenden Jahr an Energiesubventionen bereitstellen will. Gut zwei Wochen nach dem regulären Bundeshaushalt beschloss das Kabinett auch den Wirtschafts- und Finanzplan des Klima- und Transformationsfonds.

Was auffällt: Von einem harten Sparkurs kann keine Rede sein. Für die zentralen Wärmewende-Programme BEW und BEG sollen sogar mehr Mittel zur Verfügung stehen als im laufenden Jahr. Über die BEW werden Ausbau und Vergrünung der Wärmenetze finanziert, über die BEG klimafreundliche Heizungen bezuschusst.

Auch für die Strompreis-Entlastung nimmt die Regierung mehr Geld in die Hand als noch im Vorjahr. Rechnet man EEG-Umlage, Strompreiskompensation, Industriestrompreis und Netzentgeltzuschüsse zusammen, sind es knapp 30 Milliarden Euro (Vorjahr: 29,5 Milliarden).

Ergänzt man Einnahmeausfälle durch Stromsteuerentlastungen für produzierende Unternehmen und energieintensive Prozesse, sind es im nächsten Jahr sogar 34 Milliarden Euro (Vorjahr: 31,2 Milliarden Euro).

Gerade bei den Strompreis-Entlastungen zeigt sich allerdings, wo die Schwerpunkte der Bundesregierung liegen – und wer dafür zurückstecken muss. Ein Überblick:

1. Koalitionsversprechen

Union und SPD vereinbarten im Koalitionsvertrag, für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß zu senken sowie Umlagen und Netzentgelte zu reduzieren.

Die Koalitionspartner wollten die Strompreiskompensation für bestimmte Branchen verlängern und auf weitere Branchen ausweiten. Ferner wollten sie einen Industriestrompreis einführen.

2. Industrie

Energieintensive Unternehmen etwa aus der Chemie- oder Stahlindustrie stehen durch vergleichsweise hohe Energiepreise besonders unter Druck. Auf sie konzentriert sich die Bundesregierung bislang bei ihren Entlastungsmaßnahmen im Strombereich. Das zeigt sich auch beim Bundeshaushalt 2027.

Für den Industriestrompreis stellt die Koalition erstmals knapp zweieinhalb Milliarden Euro bereit, für die auf mehr Branchen ausgeweitete Strompreiskompensation sogar fünf Milliarden Euro. Zum Vergleich: Für das laufende Jahr plante die Bundesregierung insgesamt vier Milliarden Euro für die Strompreiskompensation ein, für den Industriestrompreis null Euro.

Industriestrompreis und Strompreiskompensation

Kurz erklärt

Die Bundesregierung hat den Industriestrompreis in diesem Jahr eingeführt. Er soll strom- und handelsintensive Unternehmen aus 91 Sektoren bei den Stromkosten entlasten. Er gilt von 2026 bis 2028. Im Bundeshaushalt fallen allerdings erst 2027 Ausgaben an. Das bedeutet: Der Antrag für das Abrechnungsjahr 2026 wird erst 2027 gestellt.
Auch der Antrag für die Strompreiskompensation wird erst rückwirkend gestellt. Mit den für 2027 eingestellten Haushaltsmitteln sollen 2026 angefallene Stromkosten gesenkt werden. Seit diesem Jahr können Unternehmen aus insgesamt 31 Sektoren von der Strompreiskompensation profitieren.
Beide Instrumente sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken.

Ferner entlastet die Bundesregierung die Industrie im Großen und Ganzen durch Zuschüsse zu den Übertragungsnetzkosten, auch wenn das Gesamtvolumen von 6,5 auf rund 5,5 Milliarden Euro sinkt und einige Industrieunternehmen von Netzentgelten ohnehin befreit sind.

Im Vergleich zu Haushalten und Dienstleistungssektor profitieren Industrieunternehmen vor allem dann mehr, wenn mit dem Geld ausschließlich Übertragungsnetzentgelte gesenkt werden. Weniger stark würden sie profitieren, wenn die Bundesregierung nicht nur Übertragungsnetzentgelte senkt, sondern auch beispielsweise die Offshore-Netzumlage. Von dieser sind viele Industrieunternehmen schon jetzt befreit.

Zuletzt hilft die Bundesregierung der Industrie über die Stromsteuer. Produzierende Unternehmen müssen seit 2025 nicht mehr den Standardsatz von 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen, sondern nur noch 0,05 Cent pro kWh. Für besonders energieintensive Prozesse gab es bereits zuvor Entlastungen.

Fazit: Das produzierende Gewerbe kann sich nicht beschweren. Die Bundesregierung lieferte sowohl bei der Stromsteuer als auch bei Industriestrompreis und Strompreiskompensation.

3. Haushalte und Dienstleistungssektor

Die versprochene Senkung von fünf Cent pro kWh wäre schon schwer zu erreichen gewesen, wenn die Bundesregierung alle im Koalitionsvertrag genannten Versprechen erfüllt hätte.

Es zeichnet sich ab, dass die Stromsteuer für Haushalte und Dienstleistungssektor auch 2027 nicht sinken wird. Damit bleibt Haushalten eine Strompreisentlastung von 1,95 Cent pro kWh weiterhin verwehrt. Inklusive Mehrwertsteuer wären es sogar 2,3 Cent pro kWh gewesen.

Auch beim Netzkostenzuschuss wählte die Bundesregierung bislang eine Option, die Haushalte gegenüber stromintensiven Unternehmen benachteiligt. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums verringern sich die Netzkosten für Haushaltskunden bei einem Zuschuss von einer Milliarde Euro zu den Übertragungsnetzkosten um durchschnittlich rund 0,3 Cent pro kWh.

Demnach können Haushalte im nächsten Jahr mit einer Entlastung von durchschnittlich rund 1,7 Cent pro kWh rechnen. Das wären 0,3 Cent pro kWh weniger als im laufenden Jahr.

Voraussetzung ist, dass die Bundesregierung auch diesmal die Netzkostenzuschüsse vollständig für die Übertragungsnetzentgelte verwendet. Stärker würden Haushalte profitieren, wenn ein Teil des Geldes für die Offshore-Netzumlage eingesetzt werden würde. Diese beträgt in diesem Jahr knapp ein Cent pro kWh.

Allerdings gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung den Kurs wechseln will. Das Wirtschaftsministerium werde zeitnah die entsprechende gesetzliche Umsetzung auf den Weg bringen, teilte ein Ministeriumssprecher mit. "Ich bitte um Verständnis, dass ich der finalen inhaltlichen Ausgestaltung in diesem Verfahren nicht vorgreifen kann."

Fazit: 2027 könnte sich die Bundesregierung noch weiter von ihrem Fünf-Cent-Versprechen entfernen. Der Schwerpunkt der Bundesregierung liegt auf der Entlastung der Industrie, nicht der Haushalte.

4. Bundeshaushalt

Die größte Strompreis-Entlastung für die meisten Unternehmen und alle Haushalte ist noch immer die EEG-Umlage, die 2023 endgültig abgeschafft wurde. Seitdem schultert die Bundesregierung die Förderkosten für erneuerbare Energien selbst. Allein für das Jahr 2027 sind dafür 16,5 Milliarden Euro eingeplant.

Insgesamt lässt sich die Bundesregierung die Strompreis-Entlastung auch im Vergleich zu anderen Ausgabeposten eine Menge kosten. Wäre die Strompreis-Entlastung ein Bundesministerium, wäre es das Haus mit dem drittgrößten Etat. Noch mehr Geld stehen nur dem Arbeits- und Sozialministerium sowie dem Verteidigungsministerium zur Verfügung.

Fazit: Bei allen positiven Effekten, die geringere Strompreise beispielsweise für Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung bringen, stellt die in Aussicht gestellte Entlastung für den Bund und damit auch für Steuerzahler eine enorme Belastung dar. Zumal es sich um sogenannte konsumptive Ausgaben handelt und nicht um Investitionskosten, das Geld für den Bund also weg ist.

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