Die Zentrale der Bundesnetzagentur im Tulpenfeld-Hochhaus in Bonn

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Bild: © Bundesnetzagentur

Wegen Verstößen gegen die Bilanzkreistreue hat die Bundesnetzagentur nun auch Centrica, Danske Commodities und Statkraft Markets abgemahnt. Die Aufsichtsbehörde habe festgestellt, dass die drei Unternehmen ihren vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom nicht hinreichend nachgekommen seien, heißt es in einer Pressemitteilung. Gegen die Entscheidung können die betroffenen Unternehmen rechtlich vorgehen, die Statkraft Markets prüft bereits eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Laut BNetzA haben die Bilanzkreisverantwortlichen durch einen unzureichenden Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme signifikante Ungleichgewichte in ihren Bilanzkreisen verursacht. Diese seien einer der Gründe für die erheblichen Systemungleichgewichte im Stromnetz im Juni vergangenen Jahres. Die Unternehmen hätten Energiemengen in der Erzeugungsprognose angemeldet, die den Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich nicht zur Verfügung standen. Dies bewertet die BNetzA als unzulässig. Zur Prognose genüge es außerdem nicht, die Bilanzkreisbewirtschaftung am Saldo des Netzregelverbundes auszurichten, ohne die aktuelle Einspeisung der dem Bilanzkreis zugeordneten Erzeugungsanlagen zu berücksichtigen. 

Statkraft werden Verstöße am 12. und 25. Juni 2019 vorgeworfen

Dem widerspricht Statkraft Markets in einer Pressemitteilung. „Wir sind nach wie vor fest davon überzeugt, unseren Bilanzkreis zu jeder Zeit gemäß den maßgeblichen deutschen und europäischen regulatorischen Vorgaben bewirtschaftet zu haben“, heißt es. Dem Unternehmen werden laut eigenen Angaben Pflichtverletzungen in der Bewirtschaftung des Bilanzkreises am 12. Juni in der Tennet-Regelzone und am 25. Juni in der Amprion-Regelzone vorgeworfen.

„Wir nehmen die Pflichten als bilanzkreisverantwortliches Unternehmen sehr ernst und erfüllen diese stets ordnungsgemäß“, stellt Statkraft Markets klar. Anders als bei konventionellen Kraftwerken sei es bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen de facto kaum möglich, den Bilanzkreis ausgeglichen zu halten. Denn niemand könne genau vorhersagen, wieviel Strom aus Sonne und Wind tatsächlich erzeugt werde. „Deswegen ist es unvermeidbar, dass manchmal Energiemengen in der Erzeugungsprognose angemeldet werden, die dem Bilanzkreisverantwortlichen dann nicht zur Verfügung stehen“, erklärt das Unternehmen. Das Erneuerbaren-Portfolio der Statkraft Markets habe in dem fraglichen Zeitraum rund 12.000 MW umfasst. Unsicherheiten in den Wettervorhersagen hätten an den betreffenden beiden Tagen zu entsprechenden Abweichungen geführt.

Statkraft: "Zeitnahe Marktinformation hätte Juni-Ereignisse verhindert"

Der Direktvermarkter forderte deshalb eine größere Transparenz im deutschen Strommarkt, wie dies beispielsweise in Großbritannien bereits der Fall ist. „Nach unserer Auffassung hätte eine zeitnahe Marktinformation über die kritische Netzsituation mit hoher Wahrscheinlichkeit die Juni-Ereignisse verhindert“, so das Unternehmen weiter. Vor diesem Hintergrund begrüße man sehr, dass die Übertragungsnetzbetreiber kürzlich dazu übergegangen seien, die Marktteilnehmer in Echtzeit über getroffene Notfallmaßnahmen zu informieren.

Als Vermarktungspartner für die Betreiber von Windkraft- und Solarparks, wie auch andere Direktvermarkter, habe Statkraft Markets seit Einführung der Direktvermarktung mit immer besseren Erzeugungsprognosen zu einer deutlichen Reduzierung des Ausgleichsenergiebedarfs beigetragen. Die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland könnten den steigenden Anteil erneuerbarer Energien daher mit immer weniger Regelleistung in das Netz integrieren. Das wiederum verhindere noch stärker steigende Netzentgelte.

BNetzA: "Erhebliche Abweichungen in Bilanzkreissalden"

Eine Beendigung des Bilanzkreisvertrags ist mit der Abmahnung der BNetzA nicht unmittelbar verbunden. Die Kündigung eines Bilanzkreisvertrags kann nur durch die Übertragungsnetzbetreiber ausgesprochen werden, laut BNetzA wurden Verstöße gegen die Bilanzkreistreue in allen Regelzonen untersucht. "Aussagen zu den Konsequenzen der BNetzA-Entscheidung können wir erst dann treffen, wenn die konkreten Entscheidungsgründe vorliegen", teilt ein Sprecher von 50Hertz auf Anfrage mit. Die ausführliche Begründung liege aber noch nicht vor. Die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Systemungleichgewichte konnten laut BNetzA in ihrem Ausmaß nicht auf übliche Ursachen wie Kraftwerksausfälle oder Schwankungen aus der Erzeugung erneuerbarer Energien zurückgeführt werden. In der Untersuchung waren erhebliche Abweichungen im Saldo der Bilanzkreise einiger Bilanzkreisverantwortlicher festgestellt worden. Mit Feststellung der Pflichtverstöße kommen nun die gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche eingeleiteten Aufsichtsverfahren zum Abschluss. Bereits vor zwei Wochen hatte die Behörde bekannt gegeben, dass die Unternehmen Energie Vertrieb Deutschland (EVD) und Optimax Energy gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung verstoßen haben. (hoe)

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