Das Gas for Climate-Konsortium macht sich in einem Grundsatzpapier für ein verbindliches Ziel von 11 Prozent für erneuerbare Gase stark. Darin wird anhand von Analysen dargelegt, dass dieses Ziel unabdingbar sei, um die von der EU bis 2030 angestrebte Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent zu erreichen.
Das Grundsatzpapier folgt auf die im vergangenen Jahr erstellte Studie Gas for Climate Gas Decarbonisation Pathways2020-2050. Diese hatte aufgezeigt, dass der für das Erreichen der EU-Klimaziele wichtige Ausbau von Biomethan und grünem sowie blauem Wasserstoff zusätzlicher politischer Maßnahmen bedarf. Das neue Papier stellt nunmehr Biomethan und grünen Wasserstoff in den Mittelpunkt. Es macht deutlich, dass im Vergleich zu blauem Wasserstoff für den Ausbau dieser beiden erneuerbaren Gase noch weitere Anreize erforderlich sind.
Verbindliche Unterziele
Um eine schnellere, konsequente Markteinführung von grünem Wasserstoff und Biomethan in der EU zu gewährleisten, wird das definierte 11-Prozent-Ziel durch zwei verbindliche Unterziele für beide Gase konkretisiert. Demnach sollen bis 2030 mindestens 8 Prozent des in der EU verbrauchten Gases Biomethan und mindestens 3 Prozent grüner Wasserstoff sein.
Die Unterziele tragen dem Umstand Rechnung, dass Biomethan bereits heute kommerziell verfügbar und auf nachhaltige Weise skalierbar ist, während die Produktion von grünem Wasserstoff erst im Verlauf der 2020er Jahre weiter ausgebaut werden kann, erläutern die Verfasser des Papiers in einer Pressemitteilung. Die 3-Prozent-Forderung entspricht dem Ziel der Europäischen Kommission, mindestens 40 GW an Elektrolyseur-Kapazität in der EU zu schaffen.
Kosten senken
Ein verbindliches Ziel für erneuerbare Gase würde nach Überzeugung von Gas for Climate dazu beitragen, die Produktionskosten von Biomethan und grünem Wasserstoff in den 2020er Jahren nach und nach zu senken. Langfristig könnten so die europäischen Dekarbonisierungsziele zu den niedrigsten gesellschaftlichen Kosten erreicht werden. Laut Gas for Climate soll das EU-weite Ziel auf verbindliche nationale Ziele heruntergebrochen werden. (amo)
