Der Automobilhersteller Tesla hat den Bau seiner Giga-Fabrik mit vier Zulassungen der zuständigen Genehmigungsbehörde zum vorzeitigen Beginn gestartet. Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist aber nach wie vor nicht abgeschlossen. Die EU-Abgeordnete Manuela Ripa, Mitglied der ÖDP und der grünen Europagruppe, hat deshalb eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission gerichtet.
In ihrer schriftlichen Antwort mahnt die EU-Kommission an, dass nach EU-Recht im Vorfeld zu prüfen sei, ob von einem geplanten Projekt für nachhaltige Entwicklung eine Verschlechterung ausgehen können. Dabei geht es um Fragen rund um die Tatsache, dass das Bauvorhaben nahe an ein streng geschütztes Natura-2000-Schutzgebiet heranreicht und zu großen Teilen auf einem Trinkwasserschutzgebiet errichtet wird.
Beeinträchtigungen prüfen
„Die Kommission möchte daran erinnern, dass gemäß der Habitat-Richtlinie (Artikel 6 Absatz 3) Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura-2000-Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen erfordern“, heißt es in der Antwort des EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Es sei Aufgabe der zuständigen nationalen Behörden festzustellen, ob von einem Projekt erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind und es somit einer angemessenen Prüfung zu unterziehen ist.
„Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (Artikel 4 Absatz 7) in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofes sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Genehmigung für ein einzelnes Projekt zu verweigern, wenn es eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächen- oder Grundwasserkörpers bewirken kann, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Kriterien (nach Artikel 4 Absatz 7 Buchstaben a bis d) eingehalten werden“, heißt es in der Antwort weiter. Dies setze voraus, dass die nationalen Behörden im Vorfeld prüfen, ob von dem geplanten neuen Projekt für nachhaltige Entwicklung eine solche Verschlechterung ausgehen kann.
EU-Vorschriften umsetzen
Unbeschadet der Befugnisse der Kommission als Hüterin der Verträge obliege es in erster Linie den zuständigen deutschen Behörden, für die ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in diesem speziellen Fall zu sorgen, so der EU-Kommissar abschließend.
„Die Formulierung der Kommission macht unmissverständlich klar, dass derartig sensible und umweltschädigende Maßnahmen, wie beispielsweise die Pfahlgründungen im Fall Tesla, nicht ohne umfassende Verträglichkeitsprüfung per Vorabgenehmigung hätte genehmigt werden dürfen“, kommentiert Ripa die Antwort der EU auf die parlamantarische Anfrage. Die zuständigen deutschen Behörden hätten im Vorfeld handeln müssen, denn Umweltbelange würden „in diesen Vorabgenehmigungen nicht im erforderlichen Maße berücksichtigt“. (hp)


