Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU)

Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU)

Bild: © VKU/Chaperon

Die PSI-Richtlinie soll den Umgang mit Daten regeln, die im öffentlichen Sektor entstehen. Erstmals müssen auch öffentliche Unternehmen ihre Daten zur Verfügung stellen, zu denen auch kommunale Unternehmen mit ihren Leistungen der Daseinsvorsorge gehören. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet die Richtlinie als schmerzhaften Kompromiss – und mahnt bei der Umsetzung in deutsches Recht, die Verpflichtungen zur Datenweitergabe nicht noch weiter zu verschärfen. Sonst droht eine schwerwiegende Wettbewerbsverzerrung - zulasten der kommunalen Unternehmen, Daseinsvorsorge und Bürger.

"Es ist richtig, Rechtssicherheit zu schaffen und digitale Chancen zu nutzen. Auch kommunale Unternehmen nutzen Daten, um ihre Leistungen der Daseinsvorsorge besser zu machen und die Lebensqualität zu erhöhen", so VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.

Reiche: "Hart errungenen Kompromiss 1:1 umsetzen“

"Doch wenn kommunale Unternehmen ihre Daten veröffentlichen und weitergeben müssen, werden sie im Wettbewerb mit privaten Unternehmen strukturell benachteiligt. Diese Gefahr hat das EU-Parlament erkannt und daher Maßnahmen zum Schutz vor schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen in einem insgesamt schmerzhaften Kompromiss erarbeitet", so Reiche.

"Ob das Gleichgewicht gewahrt bleibt, entscheidet sich bei der Umsetzung in deutsches Recht: Die Bundesregierung sollte den hart errungenen Kompromiss 1:1 umsetzen und die Verpflichtungen kommunaler Unternehmen nicht weiter verschärfen. Andernfalls würden kommunale Unternehmen im Wettbewerb mit privaten (Daten-)Konzernen noch stärker strukturell benachteiligt. Statt Datenkonzerne ins Finale zu pfeifen, sollte das Schiedsrichtergespann Brüssel-Berlin auf Fair Play achten: also faire Regeln für alle anwenden und funktionierenden Wettbewerb ermöglichen", unterstreicht Reiche.

Umstrittener Zugriff auf hochwertige Datensätze kommunaler Unternehmen

Weiterhin kritisiert der VKU den besonders weitreichenden Zugriff auf sogenannte hochwertige Datensätze kommunaler Unternehmen, die häufig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sollen. Um welche Daten es sich dabei genau handelt, wird zukünftig in Brüssel ausgemacht. Aus gutem Grund gab es das bisher nicht: Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und ihrer Organisation sind groß. Die Versorgung mit Wasser, Strom und Wärme, schnellem Internet sowie der Abfallentsorgung gehört in Deutschland zur kommunalen Daseinsvorsorge.

In den anderen europäischen Mitgliedstaaten gibt es jedoch unterschiedliche Organisationsformen. Entsprechend schwierig ist es, eine Entscheidung zum Umgang mit den Daten öffentlicher Unternehmen zu treffen, die den unterschiedlichen Situationen in den Ländern gerecht wird. Die zukünftigen Initiativen der EU-Kommission in diesem Bereich müssen von den Mitgliedstaaten und in Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen eng begleitet werden, fordert der VKU.

Wichtige Stellschrauben: Informationsfreiheitsgesetze auf Länderebene

"Der Gesetzgeber sollte bei der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse öffentlicher Unternehmen stärken", so Rechtsanwalt Arnd Böken von der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen im Gespräch mit der ZfK. Eine entscheidende Rolle hierbei spiele die weitere Ausgestaltung des Informationsfreigesetzes (IFG) des Bundes und vor allem entsprechender Regelungen der Bundesländer. Die Länder gewährten darin unterschiedlich weitgehende Zugriffsrechte auf amtliche und öffentliche Informationen. In Brandenburg beispielsweise bestünden auch Informationszugangsrechte gegenüber öffentlichen Unternehmen, in Berlin nur gegenüber Behörden. (hcn)

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