"Ich glaube, da kommt noch eine Menge Arbeit auf uns zu, das ist nicht mit drei Sätzen abzuhandeln, da muss man noch tiefer reinschauen". Das Statement der FDP-Bundestagsabgeordneten Sandra Weeser zur Umsetzung der novellierten PSI-Richtline (Public Sector Information) der EU brachte die Bedeutung und Komplexität der Thematik auf den Punkt.
Die EU möchte mit einer Erweiterung der bereits seit 2003 bestehenden Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erstmals auch öffentliche Unternehmen zur Datenweitergabe verpflichten. Dazu zählen auch kommunale Unternehmen mit ihren Leistungen der Daseinsvorsorge wie Energie, Wasser und Verkehr. Vorgesehen ist, dass grundsätzlich auch sogenannte hochwertige Datensätze wie Mobilitätsdaten, Statistikdaten oder Geodaten in Echtzeit kostenfrei veröffentlicht und weitergegeben werden müssen.
Richtlinie soll noch vor der Europawahl verabschiedet werden
"Wir müssen aufpassen, dass hierdurch nicht öffentliche Unternehmen im Wettbewerb mit privaten Unternehmen ausbluten", unterstrich Werner Schnappauf, Chairman der "Initiative on Energy Law and Policy" der Bucerius Law School. Zwar ist die erweiterte PSI-Richtlinie bisher nicht vollends verabschiedet. Doch laut Rechtsanwalt Arnd Böken von der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen steht sie im Wesentlichen. Vollends verabschiedet werden soll sie innerhalb der kommenden Wochen, noch vor der Europawahl im Mai. Für die nationale Umsetzung in den Mitgliedsstaaten bleiben dann zwei Jahre Zeit.
Böken plädierte dafür, Umsetzungsspielräume zu nutzen, um Benachteiligungen öffentlicher Unternehmen wie Stadtwerke möglichst zu vermeiden. Denn für private Unternehmen sind keine entsprechenden Pflichten zur Datenweitergabe vorgesehen. "Insgesamt vertreten wir schon den Ansatz, dass öffentliche Daten einem breiten Kreis zugänglich gemacht werden, doch hierdurch darf der Wettbewerb nicht verzerrt werden", sagte Ingrid Nestle, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schützen
Als negatives Szenario wurde angeführt, dass Stadtwerke beispielsweise zur kostenfreien Weitergabe relevanter Daten im Bereich der Ladeinfrastruktur gezwungen werden, die dann von privaten Anbietern, die sich vorher nicht beim Aufbau der Ladeinfrastruktur engagierten, für eigene Geschäftsmodelle genutzt werden. Oder dass beispielsweise die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verpflichtet werden, ihre Daten an Unternehmen wie Uber weiterzugeben, die dann wiederum ihre Daten nicht an Dritte weitergeben.
Einen wichtigen Hebel, um bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten sieht Böken beim Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen öffentlicher Unternehmen, hier könne der Gesetzgeber "noch ein wenig nachjustieren". Als weitere Möglichkeiten wurden bei der Veranstaltung die Abhängigkeit der Verpflichtung zur Datenweitergabe für eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Verwendung sowie die Ausgestaltung von Gebühren diskutiert. Zentrale Regelung bei der Umsetzung der geplanten Richtlinie in Deutschland ist eine Novelle des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG). Dies muss jedoch auch mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes und der Länder harmonisiert werden. Diesen Donnerstag stimmt das Europaparlament über die geplante Novelle der PSI-Richtlinie ab. (hcn)



