Für große Pipeline-Projekte werden Tausende von Rohren benötigt. Der Standard-Durchmesser liegt bei 1 oder 1,20 Meter.

Für große Pipeline-Projekte werden Tausende von Rohren benötigt. Der Standard-Durchmesser liegt bei 1 oder 1,20 Meter.

Bild: © Gazprom

Die EU-Kommission plant eine Ausweitung des Binnenmarkts auf Gasinfrastruktur zwischen dem ersten bzw. letzten EU-Kopplungspunkt und der EU-Grenze. Die Entflechtungsvorgaben der Erdgasbinnenmarktrichtlinie (GasRL) sollen künftig auch für entsprechende Leitungsabschnitte von Gasimportleitungen gelten. Hierbei sollen auch die Regulierungsvorgaben zur Höhe und zur Berechnung von Netzzugangstarifen greifen.

Einen entsprechenden Änderungsvorschlag für GasRL von 2009 legte die Kommission im November 2017 zu. Das EP-Parlament stützt entsprechende Planungen, berichtete Rechtsanwalt Laurenz Keller-Herder von PWC am Montag bei einem Fachseminar des Berliner Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft (Ewerk). So beabsichtigt die Kommission eine Neudefinition der "Verbindungsleitung" in Art. 2 Abs. 17 GasRL als "Fernleitung, die eine Grenze zwischen Mitgliedsstaaten oder zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern bis zur Grenze der Union quert oder überspannt".

Europäisches Parlament geht noch weiter

Das EP sprach sich sogar dafür aus, hierbei auch "die physischen Einspeisepunkte aus Drittländern und Ausspeisepunkte in Drittländer, die eine Grenze zwischen Mitgliedsstaaten oder zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern bis zur Grenze der Union einschließlich der Hoheitsgewässer und ausschließlichen Wirtschaftszonen der Mitgliedsstaaten quert oder überspannt", einzubeziehen. Entsprechend soll in Art. 1 Abs.2 der GasRL klargestellt werden, dass die Richtlinie "in den Grenzen des Gebiets" gilt, "in dem die Union ihre Befugnisse ausübt". Zudem plädiert das EP dafür, bei der Bestimmung der Ausspeiseentgelte "alle Kosten des Vorhabens zu berücksichtigen". "Damit wäre eine Offenlegung der Projektkosten durch die Betreiber an die Regulierungsbehörde des jeweiligen Mitgliedstaates erforderlich", so Keller-Herder. Ausnahmeregelungen sollen zeitlich auf fünf bis zehn Jahre befristet werden.

 "Der Richtlinienvorschlag verändert den sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich der bisherigen EU-Regelungen gravierend", unterstrich Keller-Herder. Betroffen wären vor allem Gasimporte aus Russland, Algerien, aber auch Norwegen und nach Umsetzung des Brexit-Beschlusses auch Großbritannien. "Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit weiter offen, doch ich halte es für unwahrscheinlich, dass er zurückgenommen wird", so die Einschätzung von Keller-Herder. Bei Ablehnung der Änderungen des EP durch den Rat nach weiter Lesung wäre allerdings der Vermittlungsausschuss einzuberufen.

Gemischte Gemengelage in Europa – Kommission contra Nord Stream 2

Besondere Brisanz haben die geplanten Verschärfungen angesichts der steigenden Gas-Importe nach Europa sowie dem Bau von Nord Stream 2. "Es ist offensichtlich, dass die Kommission Nord Stream 2 aufgrund der sehr gemischten Interessenlage in der EU opponiert", so die Einschätzung von Keller-Herder. Ob die beabsichtigten Änderungen der GasRL das umstrittene Großprojekt verhindern könnten, sieht er noch als offen an. Doch jedenfalls verfolge die Kommission das Ziel, verstärkt die innergemeinschaftlichen Gasverbindungsleitungen auszubauen.

Entsprechende Abkommen für Voruntersuchungen zum Bau der "Baltic Pipe" zwischen Dänemark und Polen sowie eines „Gas Interconnector“ zwischen Polen und Litauen wurden von EU-Kommissar Miguel Arias Cañete  vergangene Woche unterzeichnet. (hcn)

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