Der EU-Rechnungshofs übt harsche Kritik an den nationalen Behörden: Die Zuweisung öffentlicher Mittel für Energieeffizienzmaßnahmen in Wohngebäuden werde nicht durch Kosteneffizienzerwägungen bestimmt. Bei von der EU geförderten Projekten stehe eher das „Windhundprinzip“ im Vordergrund statt des Ziels, mit jedem investierten Euro möglichst viel Energie einzusparen.
Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten sich verpflichtet, den prognostizierten Energieverbrauch der EU-Mitgliedstaaten bis 2030 um 32 Prozent zu verringern. Gebäude weisen dabei das größte Energieeinsparpotenzial auf. Dafür stellte die EU seit 2014 rund 14 Milliarden Euro für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zur Verfügung – die Mitgliedstaaten stellen als Kofinanzierung weitere 5,4 Milliarden Euro bereit.
Kein Anreiz für Renovierungen
Die Prüfer bemängeln, dass die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Mittel nicht gezielt für diejenigen Projekte bereitgestellt haben, die am ehesten zu Energieeinsparungen führen. Außerdem setzten sie keine Anreize für umfassende Renovierungen, beispielsweise indem sie dafür höhere Beihilfesätze vorsehen. Vielmehr gewähren die meisten unabhängig von den erwarteten Energieeinsparungen Beihilfesätze von 100 Prozent.
Die Folge: Bei Projekten seien EU-Mittel für einfache Aufrüstungsmaßnahmen verwendet worden, etwa die Installation von LED-Beleuchtungsanlagen, die wahrscheinlich auch ohne Unionsunterstützung vorgenommen worden wären. Da außerdem die Kosteneffizienz nicht ermittelt werde, sei es auch unmöglich festzustellen, wie viel Energie durch den Einsatz der öffentlichen Mittel gespart worden sei. (wa)