Die Finnin Elina Kamenitzer ist Abteilungsleiterin für Klima- und Umweltschutzkoordination bei der EIB.

Die Finnin Elina Kamenitzer ist Abteilungsleiterin für Klima- und Umweltschutzkoordination bei der EIB.

Bild: © EIB

"Konventionelle Gaskraftwerke und Gasinfrastruktur fördern wir grundsätzlich nicht mehr", sagt Elina Kamenitzer. Gefördert würden jedoch flexible Gaskraftwerke, die während ihrer Laufzeit höchstens auf spezifische Treibhausgasemissionen von 250 g CO2e/kWh kommen.

Das sei beispielsweise erreichbar mittels hoch effizienter Kraft-Wärmekopplung (KWK) oder durch den – anteiligen – Einsatz erneuerbarer Gase. „Gasinfrastrukturprojekte können nur noch gefördert werden, wenn sie nachweislich für den Transport erneuerbarer Gase bestimmt sind“, so Kamenitzer. Möglich sei auch die Sanierung und Anpassung bestehender Gasinfrastruktur, wenn dies zu diesem Ziel beitrage.

Verbesserte F&E-Finanzierung für grüne Gase und Wasserstoff

Allerdings gelte für Gasinfrastrukturprojekte, deren Prüfungsverfahren bereits vor Verabschiedung der neuen Förderpolitik der EIB im November 2019 begonnen hatte, eine Übergangsregelung, so Kamenitzer. Diese haben bis Ende 2021 Zeit, das Genehmigungsverfahren für EIB-Darlehen abzuschließen.

Außerdem könne die Bank im gleichen Zeitraum noch Gasinfrastrukturprojekte genehmigen, die in der 4. Liste von Projekten Gemeinschaftlichen Interesses der EU ("Projects of Common Interest") enthalten seien und aus dem EU-Budget kofinanziert würden. "Zudem sind wir derzeit dabei, Finanzierungsmodelle zu entwickeln, um Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich grüner Gase und Wasserstoff noch besser unterstützten und begleiten zu können", sagt Kamenitzer.

Hoch effiziente KWK von großer Bedeutung

Gleichzeitig unterstricht die Leiterin des EIB-Klimabüros die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung. "Die KWK kann einen wichtigen Beitrag zur Primärenergieeinsparung und Treibhausgasreduktion leisten. KWK-Projekte, welche die Mindestkriterien der Bank an Energieeffizienz erfüllen und spezifische Treibhausgasemissionen von höchstens 250 g CO2e/kWh aufweisen, werden als Energieeffizienzprojekte angesehen".

Diese könnten mit bis zu 75 Prozent der Projektkosten gefördert werden. Normalerweise liegt die EIB-Förderung von Projekten bei maximal 50 Prozent. (hcn)

Das vollständige Interview mit Elina Kamenitzer zu aktuellen Fragen der Energiepolitik können Sie in der aktuellen Dezemberausgabe der ZfK lesen.

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