Ursprünglich sollte die Pipeline für Erdgas aus Russland Ende dieses Jahres in Betrieb gehen. Der Bau verzögerte sich, weil bis Ende Oktober die Genehmigung einer Route um die dänische Insel Bornholm ausstand.

Ursprünglich sollte die Pipeline für Erdgas aus Russland Ende dieses Jahres in Betrieb gehen. Der Bau verzögerte sich, weil bis Ende Oktober die Genehmigung einer Route um die dänische Insel Bornholm ausstand.

Bild: © Stefan Sauer/dpa-zentralbild/dpa

Das US-Repräsentantenhaus hat Sanktionen gegen Firmen im Zusammenhang mit der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 auf den Weg gebracht. Die Abgeordneten votierten am Mittwochabend (Ortszeit) mit 377 zu 48 Stimmen für ein Gesetzespaket zum Verteidigungshaushalt (NDAA), in das das Sanktionsgesetz eingefügt worden war.

Erwartet wird, dass der Senat das Paket noch vor Beginn der Sitzungspause Ende nächster Woche verabschiedet. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. Das Weiße Haus hat bereits deutlich gemacht, dass US-Präsident Donald Trump das Gesetzespaket unterzeichnen wird. Die USA argumentieren, dass sich Deutschland mit der Pipeline in Abhängigkeit von Russland begeben würde. Die Ukraine begrüßte den Kurs der Amerikaner.

Ein "feindlicher Akt"

Der Betreiber der Pipeline selbst will sich nicht zu den näherrückenden US-Sanktionen äußern. "Uns sind die politischen Debatten sowie die Gesetzesinitiativen im US-Kongress bekannt", teilte ein Sprecher der Nord Stream 2 AG im schweizerischen Zug mit. "Wir können uns zu etwaigen Auswirkungen auf unser Projekt nicht äußern." 

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Union-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, sagte: "Das ist nun nicht mehr nur ein unfreundlicher, sondern ein feindlicher Akt der USA gegen seine Verbündeten und ganz Europa".

Antwort mit Gegensanktionen gefordert

Das Wirtschaftsministerium in Berlin äußerte "Bedauern". Eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, das Haus beobachte nun genau, wie der US-Senat sich verhalte. Weiter sagte sie: "Unsere Haltung zu extraterritorialen Sanktionen ist klar: Wir lehnen diese ab."

Der Chef der deutsch-russischen Auslandshandelskammer (AHK), Matthias Schepp, sagte in Moskau: "Wir sollten auf Sanktionen, die Europa schädigen, mit Gegensanktionen antworten." Schepp fügte hinzu: "Es ist an der Zeit, dass Berlin und Brüssel eine klare politische Position beziehen und mit gezielten Gegenmaßnahmen antworten."

Es seien amerikanische "Scheinargumente"

Schepp betonte, die energiepolitische Unabhängigkeit Europas stehe auf dem Spiel. Nord Stream 2 erhöhe die Energiesicherheit in Europa und sorge für günstige Energiepreise – auch im Vergleich zum teureren amerikanischen Flüssigerdgas (LNG). Die USA wollten mit den Sanktionen den Verkauf von LNG nach Europa fördern.

"Deutschland braucht günstige Energiepreise, um mit seinen energieintensiven Industrien im weltweiten Wettbewerb bestehen zu können", sagte Schepp. Eine zu hohe Abhängigkeit von russischem Gas in Deutschland wies er als "Scheinargument" zurück. Die EU hänge bei "nüchterner Betrachtung der Fakten unzweifelhaft weniger vom russischen Gas ab als Russland von den Deviseneinnahmen für in die EU geleitetes russisches Gas". Die Sanktionen würden aber weniger Russland treffen, sondern in erster Linie europäische Unternehmen und deutsche Energieinteressen.

Kerninhalte der Sanktionen

Die Sanktionen im "Gesetz zum Schutz von Europas Energiesicherheit" fokussieren sich auf die Betreiberfirmen der hoch spezialisierten Schiffe, mit denen die Rohre für die Pipeline durch die Ostsee verlegt werden. Auch Turkish Stream – eine russische Pipeline, die durch das Schwarze Meer Gas in die Türkei bringen soll – wäre betroffen. Die Sanktionen sollen auch für Folgeprojekte beider Pipelines gelten.

Das Gesetz sieht vor, dass der US-Außenminister in Absprache mit dem Finanzminister dem Kongress binnen 60 Tagen berichtet, welche Schiffe eingesetzt wurden und werden und welche Firmen diese Schiffe zur Verfügung gestellt haben. Gegen Manager der Firmen und deren Hauptaktionäre mit Kontrollmehrheit sollen Einreiseverbote in die USA verhängt werden. Bestehende Visa sollen widerrufen werden. Transaktionen der Betroffenen, die sich auf ihren Besitz oder ihre geschäftlichen Interessen in den USA beziehen, sollen blockiert werden können. (ab/dpa)

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