Die umstrittene Erlösabschöpfung auf dem Strommarkt ist wieder Teil der Verhandlungsmasse auf europäischer Ebene. Denn anders als die Kommission möchte Nicolás González, Berichterstatter des EU-Parlaments, im Falle einer "Strompreiskrise" sehr wohl eine "vorübergehende Erlösobergrenze" sogenannter inframarginaler Erzeuger wie Wind-, Solar- oder Wasserkraftbetreiber als "strukturelles Instrument" im neuen Strommarktdesign verankern, um künftige Preisschocks zu lindern. Das geht aus seinem Bericht hervor, der am Freitag veröffentlicht wurde und der ZfK vorliegt.
"Die Reform des Strommarktdesigns sollte alle Verbraucher, Haushalte [und Unternehmen] vor hohen Preisausschlägen schützen", schreibt González. Allerdings hätten die EU-Mitgliedsstaaten unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten, um entsprechende Hilfsmaßnahmen zu stemmen. "Wenn nur manche Mitgliedsstaaten [wie Deutschland, Anm. d. Red.] genügend Mittel haben, um Kunden zu schützen, würde das zu schwerwiegenden Verzerrungen im Binnenmarkt führen."
Spanien für stärkere Intervention
Dass González tiefere staatliche Eingriffe auf dem europäischen Strommarkt befürwortet als die Kommission, kommt für EU-Beobachter nicht überraschend. Schon im Vorfeld hatte der spanische Sozialdemokrat angedeutet, dass er weitergehen wolle, um in Notsituationen Preissprünge abzufedern.
Auch die spanische Regierung, die von González' Parteichef Pedro Sánchez geführt wird, machte sich in der Vergangenheit für weitergehende Interventionen auf dem europäischen Strommarkt stark und setzte inmitten der Energiekrise für die iberische Halbinsel eine Sonderlösung durch.
EU-Kommissionsvorschlag "unzureichend"
Grundsätzlich nannte González den Kommissionsvorschlag "konstruktiv", aber "unzureichend", um Energiekosten und Preisschwankungen zu verringern, den Wettbewerb zu stärken, den Erneuerbaren-Ausbau zu beschleunigen und Kunden zu schützen.
Um in einem von erneuerbaren Energien dominierten Markt langfristig stabile Preise zu garantieren, hält auch González sogenannte Power-Purchase-Agreements (PPAs), sprich längerfristige Ökostromlieferverträge zwischen Erzeugern und Abnehmern, für ein "geeignetes Werkzeug". Dabei sollen staatliche Erleichterungen, anders als im Kommissionsvorschlag vorgesehen, nicht für Atomstrom gelten.
Deckelung bei 180 Euro pro MWh
Zusätzlich zu den Vorschlägen der Kommission regt der Berichterstatter an, eine europaweite sowie nationale Datenbanken mit relevanten Informationen zu in der EU unterzeichneten PPAs aufzusetzen. Außerdem sollen standardisierte PPAs erstellt werden, auf die beispielsweise kleinere Marktteilnehmer zurückgreifen können.
Bei der Erlösabschöpfung schlägt González in Zeiten einer "Strompreiskrise" eine Deckelung von maximal 180 Euro pro MWh vor. Die Obergrenze gilt demnach für 90 Prozent der betroffenen Mehrerlöse. Das Instrument schließt unter anderen Windkraft-, Solar-, Wasserkraft-, Kernkraft- und Braunkohlekraftwerke ein. Ausgenommen sind Gas- und Steinkohlekraftwerke.
Fokus auf energiearme Kunden
Besondere Beachtung finden in González' Vorschlag Kunden, die an der Schwelle zur Energiearmut oder bereits davon betroffen sind. Sie sollen nicht nur bei der Weiterverteilung von Einnahmen, die Staaten durch sogenannte Zwei-Seiten-Differenzverträge generieren, bevorzugt werden, sondern auch "angemessen" vor Stromsperren geschützt werden.
Geht es nach dem Abgeordneten, sollen Mitgliedsstaaten sogar Stromsperren für diese Kundengruppe verbieten. So soll sichergestellt werden, dass Haushaltskunden mit Strom versorgt werden, "um ihre Grundbedürfnisse" zu decken.
VKU gegen "marktstörende Forderungen"
Bereits im Vorfeld hatte sich der Stadtwerkeverband VKU für den Erhalt wesentlicher Grundmechanismen des Strommarktes wie Wettbewerb und freie Preisbildung ausgesprochen. Zugleich hatte er davor gewarnt, "marktstörende Forderungen" aufzunehmen.
"Eine dauerhafte Erlösabschöpfung auch in Friedenszeiten wäre inakzeptabel, weil das Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien hemmen könnte und damit den Klimaschutzzielen widerspräche", wurde VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Pressemitteilung zitiert.
Weiteres Vorgehen
Und wie geht es nun weiter? Änderungsanträge anderer EU-Parlamentsabgeordneter können bis zum 23. Mai eingehen. Danach stimmt zunächst der Ausschuss über den Bericht und die Änderungsanträge ab. Dann folgt das Votum des Plenums.
Steht die Position des Parlaments, ist der Ministerrat am Zug. Ziel ist es, das neue Strommarktdesign noch in diesem Jahr zu verabschieden. (aba)
