EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

Bild: © Virginia Mayo/AP/dpa

Im Schatten der deutschen Haushaltseinigung haben sich auch die EU-Verhandler von Rat, Parlament und Kommission in der Nacht zum Donnerstag auf ein neues Strommarktdesign verständigt.

Die Kommission hatte die Reform im Herbst 2022 angestoßen, nachdem die Großhandelspreise im August 2022 auf mehr als 1000 Euro pro Megawattstunde (MWh) gestiegen waren und zu historischen Verwerfungen auf Händler-, Versorger- und Endkundenebene geführt hatten.

"Schwierigster Punkt bei Verhandlungen"

Eine von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angedeutete Änderung des Merit-Order-Systems wurde allerdings früh verworfen. Im Einigungstext wurde zudem nun auch die Verengung öffentlicher Förderoptionen auf sogenannte Zwei-Seiten-Differenzverträge aufgeweicht.

Das sei der "schwierigste Punkt" bei den Verhandlungen gewesen, sagte der spanische Sozialdemokrat Nicolás González Casares, der für das EU-Parlament zuständige Berichterstatter beim Strommarktdesign. Mit Zwei-Seiten-Differnzkontrakten sind Stromlieferverträge mit einem garantierten Mindestpreis und einer Abschöpfung von Erlösen über eine festgelegte Preisobergrenze für Betreiber klimafreundlicher Erzeugungsanlagen gemeint.

Auch Kernkraftwerke mit Zugang zu Differenzverträgen

Wie vom EU-Parlament angeregt sollen auch "gleichwertige" Modelle mit "denselben Auswirkungen" möglich sein. Nach strenger Lesart dürfte die Förderung neuer Erneuerbaren-Anlagen über die EEG-Einspeisevergütung dann nicht mehr erlaubt sein. Denn hier fehlt das Element der Erlösabschöpfung in Zeiten hoher Strompreise.

Zugang zu Zwei-Seiten-Differenzverträgen sollen Betreiber von neuen Wind- und Solaranlagen haben. Auch für neue Anlagen, die Strom über Geothermie, Wasserkraft mit Ausnahme von Speicherwasser sowie Kernkraft gewinnen, soll das Regime grundsätzlich angewandt werden können, heißt es in einer Pressemitteilung des EU-Rats. Auf das Einbinden von Kernkraftwerken hatte insbesondere ein von Frankreich angeführtes Lager gepocht.

Notfallmaßnahmen in Energiekrise

Überdies soll der Rat das Recht haben, auf Vorschlag der EU-Kommission eine Energiekrise zu erklären. Voraussetzung dafür sind Kriterien, die den Strompreis im Großhandel und einen starken Anstieg von Strompreisen für Endkunden berücksichtigen.

Im Falle einer Krise könnten EU-Mitgliedsstaaten Strompreise für zahlungsschwache und benachteiligte Kunden senken. Zugleich müssen sie dabei "unfaire Verzerrungen" oder eine Aufsplitterung des EU-Binnenmarkts vermeiden. Auf eine Erlösabschöpfung für bestimmte Erzeugungstechnologien wurde dagegen verzichtet. "Dass ein solches Instrument richtigerweise nicht Bestandteil eines langfristigen EU-Strommarktdesigns wird, ist ein wichtiger Beitrag zur Investitionssicherheit beim Erneuerbaren-Ausbau und zum Vertrauen in den Energiemarkt", kommentierte der Energiebranchenverband BDEW.

Stromsperren-Verbot

Umstritten war lange, inwiefern Versorger künftig armen Kunden bei Zahlungsversäumnis den Stromzugang sperren dürfen. Das EU-Parlament war für ein vollständiges Stromsperren-Verbot. Aus der Pressemitteilung des Rats ging nicht eindeutig hervor, welche Kraft sich durchgesetzt hatte. Es hieß lediglich, dass "vulnerable und energiearme" Kunden stärker geschützt würden. Michael Bloss, Schattenberichterstatter der Grünen-Fraktion im EU-Parlament, sprach in einer eigenen Presseaussendung von einem "europaweite[n] Verbot".

Rat und Parlament müssen dem Strommarktpaket in den nächsten Wochen noch zustimmen, bevor es in Kraft trat. Dies gilt jedoch als Formalie. Der Rat könnte schon in der kommenden Woche sein Ok geben. Beim Parlament könnte sich das endgültige Votum bis April des nächsten Jahres ziehen. (aba)

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