Das Teilnehmerfeld für den anstehenden Effizienzvergleich der Gasverteilnetzbetreiber fällt noch größer aus, als bislang bekannt. Nach aktuellem Stand werden sich voraussichtlich 205 Netzbetreiber dem sogenannten regulären Verfahren stellen, teilte die Bundesnetzagentur auf ZFK-Anfrage mit. Beim vorherigen Effizienzvergleich waren es insgesamt 189 Teilnehmer.
Bei den Pflichtteilnehmern hat sich eine kleine Änderung ergeben. Nach Bundesnetzagentur-Angaben sind es nun 197 statt 196. Es wurde eine noch nicht umgesetzte Netzaufspaltung berücksichtigt, durch die ein weiteres Regelverfahren entsteht. Um welches Unternehmen es sich dabei handelt, verriet die Regulierungsbehörde nicht.
Sechs Freiwillige namentlich bekannt
Zu den Pflichtteilnehmern gesellen sich acht Netzbetreiber, die das vereinfachte Verfahren hätten wählen können. Auch hier wollte die Bundesnetzagentur keine Unternehmen nennen. In einer früheren Auswertung hatte die ZFK sechs freiwillige Teilnehmer identifiziert: EEV Energie-Ems-Vechte (Niedersachsen), Bigge Energie, die Energie- und Wasserversorgung Rheine sowie die Stadtwerke Borken, Kleve und Lippstadt (alle Nordrhein-Westfalen). Alle sechs Unternehmen befanden sich bereits in der vergangenen Regulierungsperiode im Effizienzvergleich.
Neu im Effizienzvergleich sind in jedem Fall 28 Unternehmen, die bislang das vereinfachte Verfahren wählen konnten, nun aber am regulären Verfahren teilnehmen müssen. Darunter befinden sich die Erlanger Stadtwerke (Bayern) sowie die Stadtwerke Tübingen und Konstanz (beide Baden-Württemberg).
Bis Ende März konnten kleinere Gasnetzbetreiber das vereinfachte Verfahren bei der für sie zuständigen Regulierungsbehörde beantragen. Das weniger aufwendige, vereinfachte Verfahren ist ein Zugeständnis der Bundesnetzagentur. Wer am vereinfachten Verfahren teilnimmt, erhält einen pauschalen Effizienzwert. Dieser liegt diesmal bei rund 95 Prozent.
Neue Effizienzwerte bis Anfang Juli 2027
Für alle anderen Gasnetzbetreiber sind theoretisch Effizienzwerte von 70 bis 100 Prozent möglich. Für den anstehenden Effizienzvergleich hat die Bundesnetzagentur die Vorgaben verschärft.
Beim Effizienzvergleich geht es so weiter: Bis Ende März 2027 übermitteln die Landesregulierungsbehörden der Bundesnetzagentur die Gesamtkosten der Netzbetreiber. Bis Anfang Juli des kommenden Jahres teilt die Bundesnetzagentur dann die ermittelten Effizienzwerte mit.







