Ziel ist es, eine neuartige höherdimensionale Optimierung aller Komponenten in Nah-Echtzeit – sprich unter einer Minute – zu entwickeln.

Ziel ist es, eine neuartige höherdimensionale Optimierung aller Komponenten in Nah-Echtzeit – sprich unter einer Minute – zu entwickeln.

Bild: © Dmitri/AdobeStock

Daten von modernen Autos, vernetzten Haushaltsgeräten und Industrieanlagen wie Windrädern sollen in Europa künftig besser genutzt werden. Unterhändler von EU-Staaten und Europaparlament einigten sich in der Nacht zum Mittwoch auf ein entsprechendes Datengesetz.

Es soll rechtliche, wirtschaftliche und technische Fragen zum Zugang von Daten klären. Bislang ist häufig unklar, wer was mit den Daten tun darf, die bei der Nutzung einer Spülmaschine oder einer Industriemaschine mit Internetzugang entstehen. In anderen Fällen sehen die Verträge vor, dass alle Daten vom Hersteller genutzt werden dürfen.
 

Die EU-Kommission nannte bei ihrem Vorschlag für das Datengesetz im vergangenen Jahr das Beispiel eines Autobesitzers, der künftig entscheiden können soll, ob Daten mit seiner Versicherung geteilt werden. Datensets vieler Nutzer könnten demnach auch zur Entwicklung neuer digitaler Dienste beitragen.

EU stellt durch Echtzeit-Analysen Einsparungen von bis zu 20 Prozent in Aussicht

Verbraucher könnten zudem davon profitieren, dass Reparaturen und Ersatzteile durch neue Anbieter besser und günstiger werden. Auch Fabriken, landwirtschaftliche Betriebe und Bauunternehmen könnten einen Nutzen daraus ziehen. Die EU-Kommission sagt durch die Echtzeit-Analyse von Daten Einsparungen von 10 bis 20 Prozent im Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektor bis 2025 voraus.

Parlament und Mitgliedsstaaten einigten sich nun darauf, künftig Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige Datenübermittlung durch Cloud-Anbieter zu ergreifen. Außerdem sollen Verbraucher und Unternehmer mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen.

Gleichzeitig soll ein Datenmarkt geschaffen und mehr datengesteuerte Innovation möglich werden. Zudem würde Behörden in Ausnahmefällen wie bei Hochwasserkatastrophen oder Waldbränden der Zugriff auf Daten gestattet, die in Besitz der Privatwirtschaft sind.

"Es wird leichter, nicht-personenbezogene Daten zu teilen"

Angelika Niebler von der CSU bezeichnete die Einigung als «Meilenstein der europäischen Digitalgesetzgebung». Dadurch werde es leichter, nicht-personenbezogene Daten zu teilen. Dies wiederum schaffe mehr Wettbewerb, da sich rund um Daten neue Geschäftsfelder entwickeln könnten.

Nach Angaben des deutschen Europaabgeordneten Damian Boeselager von der Partei Volt wird mit dem Gesetz auch geregelt, dass die Eigentümer von mit dem Internet verbundenen Geräten das Recht haben, die von ihren Geräten gesammelten Daten zu Geld zu machen.

Die Geräteanbieter sollen demnach Daten gesammelt anbieten können. Der Eigentümer eines Windrades könnte so zum Beispiel die von seiner Anlage registrierten Winddaten teilen, der Anlagenbauer hingegen die von allen Windrädern gesammelten Daten. Insgesamt sollen so Datenhandel und Datennutzung angekurbelt werden.

Bitkom-Präsident: Chancen für Datenaustausch zwischen Unternehmen und Öffentlicher Hand

Ralf Wintergerst, der Präsident des Digitalverbands Bitkom, begrüßte, dass der ursprüngliche Kommissionsentwurf des Data Act in den Trilog-Verhandlungen verbessert wurde. "Mit dem Data Act kann es gelingen, den Datenaustausch zwischen Unternehmen und mit der Öffentlichen Hand voranzubringen, und zwar über alle Branchen und Sektoren hinweg", so Wintergerst.

"Wir sollten die Weichen für eine Datenwirtschaft stellen, die auf gegenseitigen Nutzen ausgelegt ist. Damit könnten Deutschland und Europa zu echten Vorbildern in der Welt werden".

Genau zu beobachten gelte es, ob sich die Befürchtung bewahrheitet, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht ausreichend geschützt werden. "Erfreulich ist, dass beim Datenteilen zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand der Fokus auf Daten ohne Personenbezug gelegt wird, personenbezogene Daten müssen dagegen nur im Fall eines öffentlichen Notstands geteilt werden", so der Bitkom-Präsident weiter.

Rechtliche Unklarheiten

Offen bleibe leider im gesamten Data Act, was genau eine angemessene Kompensation beim Datenteilen ist. Hier bestünden rechtliche Unklarheiten. Rechtssicherheit sei aber Voraussetzung für eine funktionierende Datenwirtschaft. (hoe/dpa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper