Der wegen der sogenannten Spitzel-Affäre im September 2016 zurückgetretene ehemalige EWE-Vorstand Nikolaus Behr hat sich mit einer von ihm verklagten Anwaltskanzlei auf einen Vergleich geeinigt. Nach Informationen der "Nordwest-Zeitung" (NWZ/Samstag) soll der Manager einen Geldbetrag im "hohen sechsstelligen Bereich" erhalten.
Behr hatte der Kanzlei Hogan Lovells International im Zusammenhang mit der Überwachung eines Beschäftigten per GPS-Sender Falschberatung vorgeworfen und beim Landgericht Hamburg auf Schadensersatz verklagt. In dem Fall ging es um einen Arbeitsrechtsstreit mit einem Mitarbeiter.
Verständigung schon Mitte Januar getroffen
Behrs Kommunikationsberater Matthias Onken bestätigte am Samstag auf Anfrage die Einigung, äußerte sich aber nicht über die Höhe des vereinbarten Schadensersatzes. Darüber sei Stillschweigen vereinbart worden. Die Verständigung sei Mitte Januar getroffen worden, gerichtskundig (Az.: 305 O 273/17) und damit beendet.
Behr hatte 2017 argumentiert, ein Anwalt der Kanzlei habe ihn nicht über die Rechtswidrigkeit der Maßnahme aufgeklärt, sondern sogar die Überwachung selbst in Auftrag gegeben. Onken wies zudem darauf hin, dass die Kosten damals über die Kanzlei abgerechnet worden seien.
Ex-Personalvorstand zufrieden mit Ergebnis
Behr war EWE-Personalvorstand und ohne Abfindung gegangen. Heute ist er selbstständig. Er sieht sich nun rehabilitiert. "Mit dem Ergebnis meiner Klage bin ich sehr glücklich", sagte er der "NWZ". "Es räumt mit dem konstruierten öffentlichen Vorwurf auf, ich hätte als Personalvorstand vorsätzlich geltendes Recht gebrochen." (dpa/pm)



