Minister Franz Untersteller sieht im Wasserstoff große Chancen für das "Ländle".

Minister Franz Untersteller sieht im Wasserstoff große Chancen für das "Ländle".

Bild: © KD Busch/Umweltministerium Baden-Württemberg

Ex-Umweltminister Franz Untersteller wird nicht mal ein Jahr nach seinem Rückzug aus der Politik den Mannheimer Energieversorger MVV beraten. Er werde den Austausch zwischen dem Unternehmen und den Kommunen hinsichtlich des Kohleausstiegs und von Lösungen für umweltfreundliche Citys fördern, teilte die MVV am Dienstag mit.

Der Grünen-Politiker war zwischen 2011 und 2021 Chef des Umweltressorts. Der studierte Landschaftsplaner saß seit 2006 für den Wahlkreis Stuttgart III im Landtag.
 

Nicht-Regierungs-Organisation stellt Legitimität in Frage

Laut MVV wurde die Zusammenarbeit Anfang dieses Jahres mit dem 64-Jährigen beschlossen, sie starte sofort. Es gebe eine Aufwandsentschädigung und keine Anstellung.

Mit rund 6200 Mitarbeitern und einem Umsatz von rund 3,5 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2020 ist die MVV nach eigenen Angaben das fünftgrößte Energieunternehmen Deutschlands. Die MVV RWE GmbH gehört zu den Eignern der Grosskraftwerk Mannheim AG, die Strom aus Steinkohle gewinnt.

Im Südwesten gibt es anders als in etlichen Bundesländern keine Karenzzeit für den Jobwechsel eines Regierungsmitgliedes in die Wirtschaft. Rechtlich sei nichts an dem Übergang zu beanstanden, es stellte sich trotzdem die Frage, ob diese Tätigkeit legitim sei, sagte Norman Loeckel von Transpareny.

In anderen Bundesländern gelten andere Karenzzeit-Regelungen

Karenzzeiten sollen verhindern, dass ehemalige Regierungsmitglieder entweder vorher im Amt oder danach Beschlüsse treffen, welche dem Unternehmen Vorteile bringen oder ihm nach dem Ausscheiden des Politikers aus dem Amt einen wichtigen Zugang zu Entscheidungsträgern eröffnen. «Sollte Untersteller bezahlt werden, wäre das sicherlich ein Interessenskonflikt», sagte Loeckel.

In anderen Bundesländern wie etwa NRW beträgt die Karenzzeit zwölf Monate. Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency plädiert für drei Jahre, um einen «echten Abstand» zur vorherigen Tätigkeit herzustellen.

Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung sieht Anpassungen vor

Grüne und CDU im Südwesten haben im Koalitionsvertrag vereinbart, für Mitglieder der Landesregierung «zeitgemäße Regelungen zu Karenzzeiten» einzuführen. «Im Falle der Beeinträchtigung öffentlicher Interessen soll die Landesregierung in einem Zeitraum von bis zu 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt Tätigkeiten untersagen können», heißt es im Koalitionsvertrag. (dpa/hoe)

 

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