Bereits im ersten Jahr der Corona-Pandemie wollte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ein Recht auf Home-Office gesetzlich regeln. Damals stellte sich die Union als Koalitionspartner quer. Mit den Grünen und der FDP will Heil nun einen zweiten Versuch starten.
Ein sogenannter gesetzlicher Erörterungsanspruch soll dabei sicherstellen, dass Beschäftigte ihren Homeoffice-Wünschen mehr Nachdruck verleihen können. Der Arbeitgeber dürfte nur ablehnen, wenn betriebliche Belange dagegensprechen.
Institut warnt vor Rechtsunsicherheit
Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnt nun allerdings: In der Praxis dürfte ein solches Gesetz mit einer großen Rechtsunsicherheit verbunden sein. Denn könnten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einigen, müssten im Extremfall Arbeitsgerichte entscheiden.
Es gebe Situationen, die auf den ersten Blick das Arbeiten im Homeoffice erlauben. Jedoch können diese aus Sicht der Unternehmen mit Umständen verbunden sein, die dem Arbeiten zuhause entgegenstehen. So spielen Gerechtigkeitsabwägungen unterschiedlicher Abteilungen genauso eine Rolle wie die Beeinträchtigung von Arbeitsprozessen, die Eignung des betreffenden Mitarbeiters oder eine fehlende Vertrauensbasis, heißt es.
Bürokratische Lasten
Eine neue IW-Auswertung soll zeigen, dass solche subjektiven Erwägungen eine wichtige Rolle spielen. Außerdem sei zu befürchten, dass die Beweislast bei der Arbeitgeberseite liegen wird, was aufgrund der bürokratischen Lasten besonders kleine Unternehmen treffen würde.
Das IW hält es für sinnvoller, regelmäßig zu prüfen, welche Rahmenbedingungen für Betriebe und Beschäftigte förderlich sind, um einerseits die Zufriedenheit und Gesundheit der Belegschaft und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe in Einklang zu bringen.
Konstruktiver Dialog
Unternehmen und Beschäftigte sollten dazu in einem konstruktiven Dialog spezifische Lösungen über das Ob und Wie des Homeoffice finden. Der Erörterungsanspruch dagegen berge in seiner jetzigen Form das Risiko, diesen Aushandlungsprozess aus der Balance zu bringen. (jk)



