Das Dienstfahrrad hat stark an Verbreitung zugenommen. Auch flexible Mobilitätsbudgets werden zunehmend beliebter.

Das Dienstfahrrad hat stark an Verbreitung zugenommen. Auch flexible Mobilitätsbudgets werden zunehmend beliebter.

Bild: © Halfpoint/AdobeStock

Der privat nutzbare Dienstwagen ist nach wie vor ein beliebtes Mobilitätsangebot in deutschen Unternehmen. Bei rund 80 Prozent der Unternehmen gibt es diese Zusatzleistung, wobei der Dienstwagen in aller Regel nur Führungskräften der ersten Ebene, zum Teil noch der zweiten Ebene und Außendienstfunktionen zuteil wird. Fast alle Unternehmen achten im Rahmen ihrer Regelungen mittlerweile auf ökologische Aspekte.

Bestimmte CO2-Richtwerte für die Flotte sind heutzutage Standard. Zum Teil werden auch konkret umweltfreundliche Antriebsarten, wie E-Motoren, vorgeschrieben oder zumindest mit einem entsprechend höherem Budget gefördert.

Option Mietwagen

War der Dienstwagen in der Vergangenheit ein für einen bestimmten Leasingzeitraum fest zugeordnetes Fahrzeug, so finden sich zunehmend auch Angebote in Form von Mietwagen. Diese Option ist besonders attraktiv für Mitarbeiter, die nur gelegentlich ein Fahrzeug benötigen. Unternehmen schließen dazu oft Rahmenverträge mit Autovermietungen ab, um Kosten zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Stark an Verbreitung zugenommen hat das Dienstfahrrad. Dieses bietet eine gesunde, umweltfreundliche und oft schnellere Alternative für den Weg zur Arbeit, besonders in städtischen Gebieten. Einige Unternehmen bieten zusätzlich E-Bikes an. Insgesamt ist das Dienstfahrrad mittlerweile bereits in rund zwei Drittel der Unternehmen anzutreffen.

Deutschland-Ticket und BahnCard

Das Deutschland-Ticket ermöglich seit vergangenem Jahr für eine monatliche Pauschale von derzeit 49 Euro unbegrenztes Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im gesamten Bundesgebiet. Unternehmen können dieses Ticket für ihre Mitarbeiter subventionieren und damit eine attraktive und umweltfreundliche Alternative zum Auto bieten. Rund die Hälfte der Unternehmen fördert entsprechende Tickets (zum Teil auch vergleichbare Angebote der Länder).

Gleiches gilt für die BahnCard: Rund ein Drittel der Unternehmen hat diese in ihrem Benefit-Portfolio, wobei sie – analog zum klassischen Dienstwagen – oft nur ausgewählten Mitarbeitenden-Gruppen zur Verfügung gestellt wird beziehungsweise die Art der BahnCard levelabhängig ist.

Flexibles Mobilitätsbudget

Die Palette der Mobilitätsangebote ist in den vergangenen Jahren deutlich vielfältiger geworden. Manche Unternehmen gehen noch einen Schritt weiter und bieten ihren Arbeitnehmenden ein flexibles Mobilitätsbudget.

Hierbei erhalten Mitarbeitende ein festgesetztes Budget, das sie nach eigenem Ermessen für verschiedene Verkehrsmittel nutzen können. Dazu gehören z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad- und Autovermietung, Carsharing und zum Teil auch Dienstwagen. Dieses Modell bietet maximale Flexibilität und kommt damit insbesondere jüngeren Fachkräften in ihren individuelleren Mobilitätsbedürfnissen entgegen.

App-Angebote reduzieren den Aufwand

Bislang finden sich flexible Mobilitätsbudgets erst in knapp zehn Prozent der Unternehmen, allerdings mit zunehmender Tendenz. In der Vergangenheit war hier oft der Administrationsaufwand aus Sicht der Unternehmen ein Hemmschuh. Durch entsprechende App-Angebote im Markt, die entweder bereits eigene Mobilitätsservices enthalten oder zumindest die Abrechnung beziehungsweise lohnbuchhalterische Administration deutlich erleichtern, dürfte dieses Argument aber immer weniger Relevanz haben.

Vielfältige und flexible Mobilitätsangebote bieten mehrere Vorteile: Für die Unternehmen sind sie ein wichtiges Instrumentarium zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität in einem anhaltend schwierigen Arbeitsmarktumfeld. Zudem können sie durch die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel ihr Image als nachhaltiges Unternehmen stärken und ihren Beitrag zu den Klimaschutzzielen leisten.

Für die Arbeitnehmenden bedeuten entsprechende Angebote eine erhöhte Flexibilität und die Möglichkeit, die zu ihrer jeweils spezifischen Lebenssituation passenden Angebote zu wählen, und bringen zudem eine Kostenersparnis gegenüber der rein privat finanzierten Mobilität mit sich.

Lohnsteuerliche Aspekte

Privat nutzbare Mobilitätsangebote haben unterschiedliche lohnsteuerliche Anforderungen und Konsequenzen. Beim Dienstwagenangebot gilt es, neben dem Anschaffungszeitpunkt und der Höhe des Bruttolistenpreises vor allem auch die unterschiedlichen umweltbezogenen Aspekte (Antriebstechnik, CO2-Ausstoß, Batteriekapazität, Reichweite) zu beachten, um in den Genuss der begünstigten Besteuerung nach der sogenannte „0,5-Prozent-Methode“ beziehungsweise der sogenannten „0,25-Prozent-Methode“ zu kommen. Werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, erfolgt die steuerliche Ermittlung des geldwerten Vorteils unter Berücksichtigung einer 50-prozentigen beziehungsweise sogar 75-prozentigen Reduzierung des Bruttolistenpreises.

Hingegen können die Angebote Dienstfahrrad, Deutschland-Ticket beziehungsweise BahnCard unter bestimmten Voraussetzungen in Form einer lohnsteuerlichen Pauschalierung oder gegebenenfalls auch durch eine Zuschusszahlung steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei gewährt werden.

Wann das Steuerprivileg greift

Arbeitgeberleistungen im Rahmen von Mobilitätsleistungen führen dabei nicht selten zu einer Anrechnung auf den Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer (zum Beispiel Kürzung der Entfernungspauschale). Die steuerlichen Privilegierungen setzen aber voraus, dass diese Benefits „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt werden beziehungsweise entfallen, wenn die Gewährung mit einem Entgeltverzicht einhergeht. Ferner sind die vom Gesetzgeber geforderten Aufzeichnungen vollumfänglich und in ordnungsgemäßer Form zu erfüllen.   

Insofern kommen der Ausgestaltung und Umsetzung eine entscheidende Bedeutung zu. Es muss sichergestellt werden, dass alle Anforderungen an die steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten erfüllt werden. Nur so lassen sich von vornherein Fallstricke und damit zugleich spätere Diskussionen mit der Finanzverwaltung ausschließen.

Zudem ist auf folgenden, wenig beachteten Effekt hinzuweisen: Trägt der Arbeitgeber die Belastung aus einer eventuellen Nachversteuerung, stellt dies einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmenden dar, der wiederum lohnversteuert werden muss.  

Arbeitsrechtliche Aspekte

Die Ausgestaltung von Mobilitätsangeboten unterliegt als Gestaltung von Entlohnungsgrundsätzen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Zudem hat der Arbeitgeber – wie generell bei Benefits – in der Regel ein Flexibilisierungsinteresse. Insbesondere bei der Gestaltung außerhalb von Betriebsvereinbarungen in Form von Einzelverträgen oder Gesamtzusagen ist daher die Aufnahme eines Widerrufsvorbehalts zu empfehlen.

Für Sachleistungen ist zudem zu beachten, dass dem Mitarbeitenden mindestens der unpfändbare Teil des Arbeitsentgelts in bar ausgezahlt werden muss (§ 107 Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung). Das Bundesarbeitsgericht hatte im letzten Jahr einen Fall zu entscheiden, in dem der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts überschritt. Dies führt zur Unwirksamkeit der Sachlohnvereinbarung und kann im Ergebnis dazu führen, dass der Arbeitgeber den gesamten Gegenwert der Sachleistung in bar nachzahlen muss. (hp)

Autoren:
Tom Feldkamp, Rechtsanwalt, Manager (Kienbaum)
Ursula Neuhoff, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Assoziierte Partnerin (Flick Gocke Schaumburg

FGS)
Andre Ferdinand, Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH) (Flick Gocke Schaumburg
FGS)

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