Der Rechtsstreit zwischen den Stadtwerken Fürstenfeldbruck und ihrem ehemaligen Geschäftsführer Enno Steffens ist beendet. Wie eine Sprecherin der Stadt auf ZfK-Nachfrage bestätigte, verzichten beide Seiten darauf, Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts München II einzulegen.
Die Richter hatten im Januar entschieden, dass die fristlose Entlassung von Steffens im Dezember 2018 nicht rechtens war. Bestand hat lediglich die hinterhergeschobene ordentliche Kündigung per Mitte 2019.
Stadtwerke müssen zahlen
Damit steht fest, dass die Stadtwerke ihrem früheren Chef rund 130.000 Euro Gehalt und Tantiemen zahlen müssen. Hinzu kommt ein Teil der Prozesskosten. Für den Großteil der Gerichtskosten, nämlich fünf Sechstel, muss allerdings Steffens geradestehen.
In dem Prozess ging es um angebliche Pflichtverletzungen des früheren Stadtwerkechefs. Unter anderem war ihm vorgeworfen worden, Essen mit seiner Assistentin den Stadtwerken in Rechnung gestellt zu haben bzw. private Reisen als Dienstreisen deklariert zu haben. Nach Überzeugung des Gerichts handelte es sich dabei allerdings entweder um nicht bewiesene Vorwürfe oder um solche, die für eine fristlose Kündigung nicht ausreichten. (amo)



