Die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg –  Stand Februar 2018.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg – Stand Februar 2018.

Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union

Die EU-Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber dazu verpflichten, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" einzurichten, mit dem die von jedem "Arbeitnehmer" geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Mit diesem Tenor hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag laut Pressemitteilung ein Urteil gefällt.

Spielraum haben die Nationalstaaten demnach nur bei der konkreten Umsetzung, vor allem in der differenzierten Behandlung von Eigenheiten und Größenklassen von Unternehmen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit verpflichteten aber die nationalen Gesetzgeber im Lichte der EU-Grundrechtecharta, solche "Systeme" vorzuschreiben. Nur so lasse sich die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung sowie die Zahl der Überstunden "objektiv und verlässlich" ermitteln. Andernfalls sei es für "die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich", ihr Charta-Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten durchzusetzen.

Bitkom: Von täglicher Höchstarbeitszeit weggehen

Laut dem deutschen Verband Bitkom wird die von Luxemburg geforderte systematische Erfassung von Arbeitszeiten "unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen". Achim Berg, der Präsident dieses digitalwirtschaftlichen Verbandes, fordert in Deutschland eine Umstellung zu einer rein wöchentlichen Höchstarbeitszeit und eine Prüfung der elfstündigen Mindestruhe zwischen zwei Arbeitstagen. Das Urteil zeige verschärft auf, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht mehr der "modernen" digitalen Arbeitswelt und den neuen Familienmodellen entspreche. In ihr werde etwa die Arbeit flexibel für familiäre Pflichten unterbrochen und abends daheim fortgesetzt. Das klassische Nine-to-Five existiere oft nur noch auf dem Papier.

Gewerkschaften gegen Deutsche Bank Spanien

Der EuGH hatte in einem Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Nationalen Gerichtshofs (Audencia Nacional) zugunsten mehrerer dortiger Gewerkschaften entschieden. Sie wollen die Deutsche Bank in Spanien dazu verpflichten, eine Arbeitszeiterfassung einzuführen. Die Großbank weigerte sich und hatte mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichts (Tribunal Supremo) von Spanien argumentiert. Demnach schreibt das spanische Arbeitsrecht lediglich – sofern nichts anderes vereinbart wurde – vor, die Überstunden aufzustellen und deren Zahl zum Monatsende an die Arbeitnehmer und ihre Vertreter zu schicken. Die Audienca Nacional wiederum legte ihre europarechtlichen Zweifel an dieser Auslegung dem EuGH vor. Gemäß einer Aufstellung der Gewerkschaften werden 54 Prozent der spanischen Überstunden nicht erfasst.

Wie geht es in dieser Sache weiter? In der Regel entscheidet jenes Gericht, das das Vorabentscheidungsersuchen dem EuGH vorgelegt hat, abschließend. Dabei ist es rechtlich an das EuGH-Urteil gebunden. Dieses muss jetzt erst offiziell dem vorlegenden Gericht zugestellt werden, das es an die Parteien zur Stellungnahme weiterleitet. Dies nimmt in aller Regel bis zum nationalen Schlussurteil mehrere Monate in Anspruch. Erst danach kann der Nationale Gerichtshof sein Urteil fällen.

Auch Leitende Angestellte müssten ein- und ausstempeln

Bemerkenswert für Deutschland ist an dem Urteil – zumindest laut Pressemitteilung –, dass der EuGH nicht zwischen Leitenden und gewöhnlichen Angestellten unterscheidet. Das könnte bedeuten, dass deutsche Arbeitgeber in künftigen arbeitsrechtlichen Gerichtsprozessen gezwungen werden, dass sie auch "Leitende Angestellte" ein- und ausstempeln lassen. Bei ihnen ist Vertrauensarbeitszeit eher die Regel denn die Ausnahme und die Mehrarbeit mit dem höheren Gehalt abgegolten. Mittelfristig könnte auch der deutsche Gesetzgeber das allgemeine Ein- und Ausstempeln unter Berufung auf den EuGH vorschreiben. (geo)

Hier externer Link zum deutschsprachigen Urteilstext, zehn Seiten

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