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Deutscher Sauna-Verband fordert finanzielle Unterstützung

Wie die Schwimmbäder sind auch die Saunen hart von der Pandemie betroffen. Einer Umfrage zufolge sieht sich die Hälfte der Einrichtungen existenziell bedroht.
23.09.2020

Die HolstenTherme wurde kürzlich mit einer siebten Sauna im mexikanischen Stil (Grafik) erweitert.

Die Wiederinbetriebnahme öffentlicher Saunabäder in Deutschland hat sich über einen Zeitraum von gut zehn Wochen – von Ende Mai bis Anfang September – hingezogen. Angesichts des den Gesundheitsministerien der 16 Bundesländer zur Verfügung gestellten Infektionsschutz-Konzeptes hätte es "dieser föderalen Spreizung" nicht bedurft, stellt der Deutschen Sauna-Bund fest.

Laut einer Grafik des Verbandes haben die ersten öffentlichen Saunabäder in Sachsen-Anhalt bereits am 25. Mai öffnen können. In Hamburg und Bremen zog sich die Erlaubnis bis Anfang September hin.

Wirtschaftliche Probleme

Im Zuge der behördlich verordneten Betriebsschließungen Mitte März seien die öffentlichen Saunabäder, privat und kommunal geführt, in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Eine Befragung des Verbandes im Juni habe ergeben, dass 53 Prozent aller öffentlichen Saunabäder eine wirtschaftliche Fortführung als gefährdet ansehen. Nur acht Prozent geben an, dass ein kostendeckender Betrieb unter den gegenwärtigen Hygienemaßnahmen und Kapazitätsbeschränkungen möglich ist.

„Eine gute Kenntnis über die Rahmenbedingungen des öffentlichen Saunabetriebs liegt bei den Verfassern der Coronaschutzverordnungen der Länder leider nur in wenigen Einzelfällen vor. Diese Unkenntnis hat eine ganze Branche an den Rand der Existenz gebracht“, bemängelt Rolf-A. Pieper, Geschäftsführer des Deutschen Sauna-Bundes.

Gleiche Corona-Regeln

Der Deutsche Sauna-Bund fordert deshalb, dass wirtschaftliche Hilfen bereitgestellt werden, die ohne großen bürokratischen Aufwand in Anspruch genommen werden können. Außerdem plädiert er für eine Angleichung der Coronavorgaben für die Saunabetriebe, zum Beispiel was die Aufgusspraxis anbelangt. In Bayern und Baden-Württemberg sind derzeit Aufgüsse ohne Verwedelung erlaubt, in Brandenburg dagegen untersagt.

Bei den Zutrittsbedingungen gelten seit Kurzem weitgehend gleiche Bedingungen. Erlaubt sind je nach räumlichen Verhältnissen bis zu zehn Personen. In Schleswig-Holstein hatte bis Kurzem noch eine Ein-Person-Regelung pro Saunaraum gegolten. Das hat sich mittlerweile geändert.

Brandbrief an Ministerpräsident

Dem vorausgegangen war ein Schreiben von Stefan Hinkeldey und Troge Pfennigschmidt, Geschäftsführer der HolstenTherme in Kaltenkirchen, an den Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther. Die Geschäftsführung beklagte darin die „Ungleichheit zwischen den Ländern“, die dazu führen könnte, dass Gäste in die Einrichtungen anderer Bundesländer ausweichen.

Über Jahre habe es die kommunal betriebene HolstenTherme geschafft, in der Bilanz eine schwarze Null zu schreiben. Kosten und Investitionen seien ohne Zuschüsse geschultert worden. „Nun aber rechnen wir am Ende des Geschäftsjahrs mit einem Minus von rund 2 Mio. Euro“, schreiben die Geschäftsführer. (hp)