Blick auf die Hauptverwaltung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt am Main.

Blick auf die Hauptverwaltung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt am Main.

Bild: © Rüdiger Nehmzow/KfW-Bildarchiv

Der Deutschlandfonds soll privates Kapital für Zukunftsinvestitionen mobilisieren und adressiert unter anderem kommunale Stadtwerke und andere Energieversorgungsunternehmen. Erste Finanzierungen im Bereich Rohstoffe und Start-ups und Scale-Ups wurden im ersten Halbjahr bereits abgeschlossen, informiert die staatliche Förderbank in einer Pressemitteilung. Im August sollen jetzt zwei neue Kreditprogramme für Energieversorger starten, heißt es weiter.

Programm für Mezzaninekapital erst im kommenden Jahr

Der Investitionskredit Energieversorgung und der KfW‑Konsortialkredit Energieversorgung sollen zusätzliche Finanzierungsspielräume für Investitionen in netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) sowie den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland eröffnen.

Das von der Branche sei Längerem geforderte Programm zur Bereitstellung von sogenanntem Mezzaninekapital (einer Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital) hingegen wird erst 2027 realisiert werden. Derzeit liefen entsprechende Gespräche mit den Ländern, heißt es weiter. Eine Schlüsselrolle bei der künftigen Bereitstellung des Kapitals sollen die Landesförderinstitute spielen.

Hier gab es in der Vergangenheit bereits auch erste Initiativen, etwa des Sparkassenverbands. Das Programm soll die Kapitalbasis von Energieversorgern stärken und zusätzliche Fremdkapitalaufnahmen für Investitionen in Stromverteil- und Wärmenetze ermöglichen. Zudem sollen auch private Investoren in die Gesamtfinanzierung eingebunden werden können.

Die KFW arbeitet an einem privaten Investoren-Pool, über den entsprechende Gelder eingesammelt und an die Energiebranche investiert werden sollen.





Stiftung plädiert für "Public Investor Pool"

Ein aktuelles Gutachten der "Stiftung Klimaneutralität" sieht indes in einem öffentlichen Investoren-Pool den zielführenderen Weg. Das Gutachten beziffert den Investitionsbedarf in die Strom- und Wärmeverteilnetze bis 2045 auf 647 Milliarden Euro. Davon entfallen allein 68 Milliarden Euro auf zusätzlich erforderliches Eigenkapital. Selbst unter Berücksichtigung anderer Finanzierungshebel (mehr Fremdkapital mit staatlicher Absicherung, Eigenkapitalerhöhungen oder Dividendenverzicht) bleibe laut den Studienautoren Frederik Digulla und Johannes Schroeten allein bis 2035 eine Eigenkapitallücke von mindestens 13 Milliarden Euro bestehen. Dies betreffe vor allem kommunale Energieversorger.

Gleichzeitig liege bei Bund und Ländern viel Kapital in Versorgungsrücklagen und Pensionsfonds, das renditeschwach angelegt sei: "Rund 80 Milliarden Euro öffentliches Kapital liegen renditeschwach in Anleihen", so die Studienautoren. Illiquide Anlagen wie Infrastruktur hingegen spielten "praktisch keine Rolle".

Als Ausweg aus dem Finanzierungsdilemma werden zwei Lösungswege aufgezeigt: modernere Anlagestrategien der öffentlichen Sondervermögen (inklusive Infrastruktur) und als Umsetzungsvehikel ein Public-Investor-Pool unter dem Dach des Deutschlandfonds, geführt von der KfW. Ziel müsse es sein, vorhandenes öffentliches Kapital gebündelt, als Minderheitsbeteiligungen in viele Netzinvestments zu lenken – passend zur kleinteiligen Verteilnetzlandschaft mit "über 900" Betreibern.

Mehr Geld für Netzausbau und höhere Rendite für Sondervermögen

Aus Sicht der Gutachter bringt das einen doppelten Nutzen: Der Netzausbau kann finanziert werden und gleichzeitig werden die Pensionslasten reduziert. Rund sechs Milliarden Euro bestehendes öffentliches Kapital könnten so in den Netzausbau fließen, während sich die erwartete Rendite der Sondervermögen um etwa 1,5 Prozentpunkte pro Jahr erhöht – ohne dass neue Haushaltsmittel gebunden werden müssten.

Dieser vorgeschlagene Ansatz sei auch mit Blick auf die Governance- und Akzeptanzanforderungen der Kommunen zentral: Statt "renditegetriebenem Privatkapital" plädieren die Gutachter für "öffentliches Ankerkapital". Ansonsten drohten teure Garantien und der Interessenkonflikt zwischen Daseinsvorsorge und Rendite werde verschärft. "Eine solche Absicherung ist ökonomisch ineffizient: Sie bindet öffentliche Mittel in einer reinen Absicherungsfunktion, in der der Staat die Verlustrisiken trägt, während die Erträge den privaten Kapitalgebern zufallen", heißt es abschließend.

"Staat ist kein Absicherer privater Rendite"

Der Pool könne in einem zweiten Schritt für private Geldgeber geöffnet werden. Mögliche Zielgruppen wären hier Versicherungen oder private Versorgungswerke. Sie steigen zu gleichen Bedingungen und Risiken wie die öffentlichen Anker-Investoren ein. Das Vertrauen des privaten Marktes entstehe dann durch die Signalwirkung der Anker-Investoren, die das Portfolio bereits geprüft und validiert haben.

Der Staat agiere in diesem Modell somit nicht als Absicherer privater Rendite, sondern als Investor und Marktgestalter, und jeder öffentliche Euro erfülle eine "investive statt einer reinen Absicherungsfunktion".

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