Das Land Nordrhein-Westfalen will mit einem neuen Kreditprogramm die Eigenkapitalbasis von mehrheitlich kommunalen Energieversorgern stärken. Die landeseigene Förderinstitut NRW BANK stellt hierzu im neuen Förderprogramm "NRW.BANK.Energienetze" voraussichtlich ab Anfang 2027 hierfür Nachrangdarlehen bereit. Das Land Nordrhein-Westfalen sichert das Programm durch eine Garantie in Höhe von 100 Prozent ab. Die Programmeinführung steht laut Pressemitteilung unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Gefördert werden sollen der Neubau, die Erweiterung und die Modernisierung von Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie zur Wärme- und Kältespeicherung. Auch Investitionen in Strom-, Wärme- und Kältenetze sind förderfähig.

Wir wollen den kommunalen Energieversorgern den nötigen Spielraum geben.
Mona Neubaur
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin von Nordrhein-Westfalen
Geplant ist die Bereitstellung von Nachrangdarlehen zwischen 5 und 100 Millionen Euro pro Vorhaben. Diese können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Möglich sind Laufzeiten und Zinsbindung bis zu 25 Jahren.
Die Energiewende finde in den Städten und Gemeinden statt, der Bau der Netze und Anlagen von morgen koste viel Geld, sagt Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen): "Wir lassen die Stadtwerke damit nicht allein." Mit dem neuen Programm wolle man den kommunalen Energieversorgern den nötigen Spielraum für diese Investitionen geben.
Maximal zehn tilgungsfreie Jahre
"Kommunale Versorger müssen in den kommenden Jahren Milliarden in Netze und Anlagen investieren“" ergänzte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). Das Land begleite diese Transformation verlässlich: Im Frühjahr habe man die Fremdkapitalseite mit einem Sonderbürgschaftsprogramm abgesichert, jetzt stärke man mit den Nachrangdarlehen auch die Eigenkapitalbasis.
Voraussetzung für einen Förderkredit ist, dass der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegt. Die Tilgung erfolgt in halbjährlichen Raten nach Ablauf von maximal zehn Tilgungsfreijahren. Außerplanmäßige Tilgungen sind nicht zulässig. Die Förderung kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.
Hoher Finanzierungsbedarf in der Branche
Der Finanzierungsbedarf der Branche in den nächsten Jahren ist immens. Laut einer Studie von PwC im Auftrag der KfW müssen bis 2045 rund 535 Millionen Euro investiert und finanziert werden. Davon entfallen 300 Milliarden Euro auf Fremdkapital von Banken und 50 Milliarden Euro an Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten. 80 Prozent des benötigten zusätzlichen Eigenkapitals wird bereits bis 2035 benötigt.
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Verschiedene Bundesländer haben aufgrund dieser Finanzierungsherausforderungen kommunaler Unternehmen Bürgschafts- und Investitionsprogramme neu aufgelegt. Das bisher einzige, das explizit und ausschließlich für die Stärkung des Eigenkapitals kommunaler Versorger geschaffen wurde, ist ein Förderkredit der landeseigenen "WI-Bank“ in Hessen.
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Große Hoffnungen setzt die Branche auch auf das geplante Förderprogramm der KfW zur Bereitstellung von sogenanntem Mezzaninekapital, eine Art Hybridform zwischen Eigen- und Fremdkapital, die als Eigenkapital anerkannt wird. Dieses Programm soll im kommenden Jahr an den Start gehen, geplant ist auch die Einbindung von Geldern privater Kapitalgeber.
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