Auf Ebene der Landesförderbanken sind in den vergangenen Monaten einige Programme entwickelt worden, um Kommunen und ihre Stadtwerke vor allem bei der Finanzierung der Energiewende vor Ort zu unterstützen. Ein viel beachtetes Programm, das die Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals von Stadtwerken zum Ziel hat, ist der hessische "EnergieFonds". Auch auf dem jüngsten VKU-Finanzierungsgipfel Mitte März in Berlin wurde diese Initiative als eine Art Leuchtturm für mögliche andere künftige Projekte in anderen Bundesländern erwähnt.
Über die landeseigene Förderbank "WIBank" können kommunale Energieversorger aus Hessen Nachrangkapital erhalten und so ihr Eigenkapital stärken. Die Vergabe der Mittel ist zweckgebunden und setzt Investitionen in die Energie- und Wärmewende voraus. Die Kreditaufnahme wird abgesichert durch eine 100-prozentige Bürgschaft des Landes Hessen.
Das neue Förderprogramm stellt einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der kommunalen Energieversorger und Stadtwerke dar.
Der Zinssatz ist marktgerecht und orientiert sich am aktuellen Kapitalmarktniveau. Die Verzinsung bewegt sich aber deutlich unter dem, was üblicherweise von institutionellen Investoren verlangt wird. Da in vielen Kommunen in Hessen die finanzielle Lage angespannt ist, sei vielerorts eine Eigenkapitalstärkung der kommunalen Unternehmen durch eine zusätzliche Einlage der Kommunen zumindest herausfordernd, meint Martin Heindl, Geschäftsführer der VKU-Landesgruppe Hessen. "Das neue Förderprogramm stellt insofern einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der kommunalen Energieversorger und Stadtwerke dar."
Anders als sonst oft üblich sei die Finanzierung in diesem Programm nicht von den Kommunen abhängig, vielmehr könne das Unternehmen selbst entscheiden. Es sei nur ein positiver Beschluss der Kommunalparlamente der Trägerkommunen nötig.
Maximale Laufzeit und Zinsbindung beträgt 30 Jahre
Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist eine Mindestbonität der Unternehmen. Die maximale Laufzeit und Zinsbindung beträgt 30 Jahre. Das Förderprogramm umfasst Mittel von einer Milliarde Euro. Über das Förderprogramm können maximal 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten einer Maßnahme finanziert werden; pro Unternehmen oder Unternehmensverbund sind mehrere Anträge möglich, jedoch insgesamt auf höchstens 100 Millionen Euro begrenzt.
Weitere Initiativen in Thüringen und Brandenburg
Den Ausbau und die Erneuerung von Infrastruktur hat das "Kommunale Investitionsprogramm 2026-2029" der Thüringer Aufbaubank im Fokus. Dieses ist Anfang Februar gestartet und umfasst eine Milliarde Euro. Das Programm wendet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise. Der Freistaat Thüringen übernimmt vollständig Zinsen und Tilgung der Kredite.
Eine ähnliche Stoßrichtung und die gleiche Zielgruppe hat der "Brandenburg-Kredit für Kommunen – Kommunales Investitionsprogramm 2025–2029". Gefördert werden vor allem Investitionsmaßnahmen zur Daseinsvorsorge, auch Klimaschutzmaßnahmen und Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr. Der Anspruch für die Zinsverbilligung der Darlehen liegt bei maximal einem Prozent. Auch andere Bundesländer arbeiten derzeit an ähnlichen Initiativen. In Sachsen etwa gibt es Überlegungen für ein solches Programm, wie die Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank, Katrin Leonhardt, im Interview mit der ZFK erklärte.
Und ein letztes Beispiel: In Schleswig-Holstein unterstützt die landeseigene Förderbank seit Mitte 2024 den Bau erneuerbarer Wärmenetze durch Übernahme von Landesbürgschaften in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kreditsumme.
