Der Investitionsbedarf der kommunalen Energieversorger wird bis 2045 auf rund 1,3 Billionen Euro geschätzt. Eine neue Studie des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens PwC und der bundeseigenen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zeigt den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der Branche auf und benennt effektive neue Finanzierungsinstrumente für kleine und mittlere Stadtwerke. Die wichtigsten Fragen rund um die Studie hat uns Studienautor Henry Otto, Leiter Public und Energy bei PwC, beantwortet. Wir haben die wichtigsten Aussagen kurz in Frage und Antwort komprimiert zusammengefasst.
Von Hans-Peter Hoeren
Wie hoch ist der Fremd- und Eigenkapitalbedarf der Kommunalwirtschaft bis 2045?
535 Milliarden Euro müssen bis 2045 zusätzlich investiert und finanziert werden. Zieht man Zuschüsse und die Innenfinanzierung durch Abschreibungen ab, bleibt ein Betrag von rund 350 Milliarden Euro an benötigtem externen Kapital. Davon entfallen 300 Milliarden Euro auf Fremdkapital von Banken und 50 Milliarden Euro an Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten. "Zu beachten ist dabei, dass 80 Prozent des erforderlichen zusätzlichen Eigenkapitals bereits in den nächsten zehn Jahren aufgenommen werden müssen, das entspricht 40 Milliarden Euro", erklärt Henry Otto, Studienautor und Leiter Public und Energy bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC.
Wann ist der Investitionspeak in den nächsten Jahren erreicht und ab wann ist kein zusätzliches neues Eigenkapital mehr notwendig?
Der Peak wird laut Henry Otto Mitte der 2030er Jahre erreicht. Ab dann gehen die Investitionsbedarfe tendenziell etwas zurück und die Innenfinanzierungskraft der Unternehmen ist durch zusätzliche Abschreibungen höher als heute. Die Investitionen im Stromnetzbereich liegen in Summe zeitlich etwas vor den signifikanten Investitionen in die Wärme.
"Da die personellen Ressourcen in den Stadtwerken, aber auch bei den Dienstleistern sowie die erforderlichen technischen Komponenten begrenzt sind und sich nicht analog zu den Investitionen verdrei- oder vervierfachen lassen, werden die Hochlaufkurven aber wohl gar nicht so steil verlaufen, wie oftmals angenommen", verdeutlicht der Energieexperte. Das könne den finanziellen Druck, die Gelder aufzunehmen, etwas abmildern. In den frühen 2040er Jahren ist laut Studie in der Tendenz kein zusätzliches Eigenkapital mehr erforderlich.
Für die Studie wurden die kommunalen Energieversorger in fünf Unternehmenstypen geclustert. Was ist der Hintergrund?
Für die Studie wurden die EVU in fünf Gruppen eingeteilt, die Unterschiede ergeben sich vor allem aus der bilanziellen Eigenkapitalquote und dem künftigen Investitionsbedarf. Gruppe 1 bildet die Unternehmen ab, die vor besonderen Herausforderungen in Bezug auf die Umsetzung der Energiewende stehen. Typisch für diese Gruppe sind Unternehmen in größeren Städten im kommunalen Querverbund, deren Bilanzen durch strukturell defizitäre Sparten wie dem ÖPNV oder dem Bäderbetrieb belastet sind und die besonders hohe Summen in den Ausbau der Fernwärme investieren müssen.
"Diese haben oftmals schon eine unterdurchschnittliche Eigenkapitalquote von 20 Prozent oder weniger", erklärt Otto. Neben hohen Investitionen in Wärme und Strom haben diese Unternehmen gleichzeitig noch hohe Investitionen in Wasser, Verkehr und Bäder zu stemmen. Rund 30 Prozent der gesamten künftigen Investitionen entfällt auf diese Gruppe.
Die EVU-Gruppen 2 bis 4 stellen durchschnittliche EVU mit Eigenkapitalquoten von 25 bis nahezu 40 Prozent dar, dazu gehören etwa reine Stromnetzbetreiber. Auch hier besteht hoher Investitionsbedarf, dieser ist aber nicht so hoch wie bei den Querverbundunternehmen. Beim EVU-Typ 5 handelt es sich beispielsweise um reine Gasversorger, die kein Stromnetz ausbauen müssen und damit einen deutlich geringeren Eigenkapitalbedarf haben. Häufig sind diese in ländlichen Strukturen beheimatet, in denen die Wärmeversorgung zukünftig überwiegend über Wärmepumpen erfolgt.
Wie verteilen sich die Investitionsbedarfe auf die fünf EVU-Typen?
Gruppe 1 macht 20 Prozent des Marktes aus, ihr Anteil an dem gesamten zusätzlichen Eigenkapitalbedarf der Branche von insgesamt 50 Milliarden Euro ist mit 40 Prozent überproportional hoch und muss relativ schnell in den nächsten zehn Jahren befriedigt werden. Der reine Stromnetzbetreiber hat in den nächsten fünf Jahren einen hohen Investitionsbedarf, aber aufgrund einer in der Regel hohen Eigenkapitaldecke nur einen geringfügigen Bedarf an zusätzlichem Eigenkapital, hier entstehen die größten Bedarfe um die Mitte der 2030er Jahre. "Das erforderliche Finanzierungstempo und die unterschiedlichen Größenordnungen variieren unter diesen Gruppen enorm", betont Henry Otto.
Fest steht, die Bankenfinanzierung allein wird künftig nicht ausreichen, um die Investitionsbedarfe zu decken. Was wären geeignete, alternative Finanzierungsinstrumente für EVU der Gruppe 1 und kleine und mittlere Unternehmen ohne Kapitalmarktzugang?
Henry Otto nennt drei mögliche Instrumente. Als Musterbeispiel bezeichnet er den kommunalen Kredit, den die Stadt Hannover vor Kurzem der Enercity zur Verfügung gestellt hat. "Gerade für mittelgroße und große Städte ist diese Möglichkeit, sich zweckgebunden für ihr Tochterunternehmen zu verschulden und dieses Darlehen an die Tochter weiterzugeben, ein sehr wirkungsvolles Instrument. Das wollen jetzt viele Städte kopieren", so der Energieexperte.
Die Kommune benötige dafür lediglich vom jeweiligen Land die Freiheit, sich für diesen konkreten Zweck verschulden zu dürfen. Auch Genussrechte seien eine interessante Option. Das Eigenkapital wird durch Emission von Genussrechten gestärkt, Kontroll- und Mitwirkungsrechte sind damit nicht verbunden und es können neue Investoren wie Pensionskassen gewonnen werden.
Wichtig hierfür seien zentrale Plattformen oder Kapitalvermittlungsstellen, um Stadtwerk und Investor zusammenzubringen. Genussrechte seien zudem günstiger als reines Eigenkapital und man kann sie so konzipieren, dass ihre Laufzeit genau den Zeitraum umfasst, in dem der akute Investitionsbedarf besteht. Für den Wärmebereich hält Otto außerdem Projektfinanzierungen für ein weiteres geeignetes Vehikel. Ein bestimmtes Asset, wie ein Wärmenetz, wird dabei in eine Projektgesellschaft ausgegliedert, an der sich ein externer Investor beteiligt.
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