Geothermie- und Finanzbranche haben lange darauf gewartet: Jetzt liegt der erste Kreditvertrag mit Fündigkeitsversicherung im Rahmen des KfW-Förderkredits Geothermie vor. Das wurde am Rande der VKU-Finanzierungskonferenz in Berlin verlautbart. Das genaue Projekt ist noch nicht bekannt; es soll sich um ein kommunales Unternehmen handeln. Es ist davon auszugehen, dass sich das Projekt an einem der Hotspots für Tiefengeothermie, wie dem Bayerischen Molassebecken oder dem Oberrheingraben, befindet.
Das KfW-Programm war Ende 2025 in Kooperation mit dem großen Rückversicherer Munich Re gestartet. Über ein halbes Dutzend Projekte befanden sich bisher in der konkreten Prüfung; fünf wurden als versicherbar eingestuft. Der KfW-Förderkredit Geothermie sichert über eine Versicherung das Risiko ab, bei Bohrungen nicht fündig zu werden. Durch die Versicherung werden die Bohrungen auch für Banken finanzierbar. Die Kosten einer solchen Bohrung liegen oftmals im niedrigen zweistelligen Millionenbereich.
Bei Fündigkeit muss Darlehen zurückgezahlt werden
Die Versicherung greift nur, wenn die Fündigkeitsbohrung negativ ist. Im Fall einer Fündigkeit muss der Kredit zurückgezahlt und eine Durchfinanzierung des Vorhabens abgesichert werden. Die KfW rät deshalb Interessenten, frühzeitig die Banken einzubinden.
Munich Re prüft, ob das Projekt durchführbar und versicherbar ist, und sichert 30 bis 70 Prozent der Darlehenssumme ab. Für den nicht abgesicherten Teil gewährt die KfW im Schadensfall – beispielsweise bei Nichtfündigkeit oder erfolgloser Bohrung – einen Teilschulderlass zu den gleichen Bedingungen wie im Versicherungsvertrag. Dadurch kann der Projektträger bis zu 100 Prozent des Darlehensbetrags absichern.
Die von Munich Re entwickelte Versicherung ist Teil einer Geothermie-Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ziel dieser Initiative ist es, bis 2030 mindestens 65 weitere Geothermie-Projekte zu realisieren.