Das Verwaltungsgebäude der Dortmunder Energie- und Wassergesellschaft mbH (DEW21).

Das Verwaltungsgebäude der Dortmunder Energie- und Wassergesellschaft mbH (DEW21).

Bild: © DEW21

Die Liquiditätsanforderungen im Energiehandel und auch in Kreditverhandlungen mit Banken sowie generell am Kapitalmarkt sind im Zuge der Energiemarktkrise massiv gestiegen.

Um hier die Verhandlungsposition der zu 100 Prozent kommunalen Unternehmensgruppe Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und vor allem ihrer Energietochter DEW21 zu stärken und diesen bessere Konditionen zu ermöglichen, hat der Rat der Stadt Dortmund eine Kommunalbürgschaft in Höhe von maximal 272 Mio. Euro beschlossen. Diese hat eine Laufzeit bis Mitte 2025, heißt es in einer Pressemitteilung der DSW21.
 

Hintergrund der sogenannten »modifizierten Ausfallbürgschaft« sei, dass die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) aufgrund der Energiekrise kurzfristig einen außergewöhnlich hohen Finanzbedarf habe. DEW21 und ihre Tochter »Stadtenergie« müssen Handelsgeschäfte bei Vertragspartnern und bei der Energiebörse EEX mit Liquidität hinterlegen.

Finanzvorstand Jacoby: "21-Gruppe steht auf grundsolidem finanziellen Fundament"

Dazu verfügt der Dortmunder Strom-, Gas- und Wasserversorger bereits über eigene Linien und eine Linie von DSW21. „Sollten in Zukunft weitere Sicherungen erforderlich werden, stellt die Kommunalbürgschaft ein wertvolles Instrument für Gespräche mit Banken und Vertragspartnern dar“, erläutert Jörg Jacoby, Finanzvorstand der DSW21. „Die 21-Gruppe ist stabil und steht auf einem grundsoliden finanziellen Fundament. Das zeigt auch das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022, das der Vorstand am 28. März im Aufsichtsrat erläutert hat“, versichert er.

Gleichwohl habe die geopolitische Entwicklung die kommunalen Unternehmen in eine Ausnahmesituation gebracht. Insbesondere DEW21 sei bei der Beschaffung von Energie für die sichere Versorgung der Bürgerinnen und Bürger seit mehr als einem Jahr zu immensen Kraftakten an turbulenten Märkten gezwungen.

Obergrenze entspricht 80 Prozent der maximal zu erwartenden Finanzverbindlichkeiten der DEW21

Die Bürgschaft der Stadt Dortmund für die DSW21 soll die finanzielle Flexibilität des Stadtwerke-Konzerns erhalten und seine Resilienz stärken. Die Dortmunder Stadtwerke können sie zur Absicherung von Finanzierungen an DEW21 durchreichen. Die in der Bürgschaft festgelegte Obergrenze von 272 Mio. Euro entspricht dabei 80 Prozent der maximal zu erwartenden Finanzverbindlichkeiten der DEW21. „Dass die Stadt aus dieser Verpflichtung heraus tatsächlich finanziell in Anspruch genommen wird, ist nicht zu erwarten“, heißt es weiter. (hoe)

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