Neue Wendung in dem Rechtsstreit um den Umgang mit den Neukundenboni der insolventen Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV). Erst vor wenigen Wochen erst hatte das OLG München entschieden, dass die Boni auch bei einer Vertragsdauer von unter einem Jahr ausgezahlt werden müssen. Dagegen hat nun Insolvenzverwalter Axel Bierbach am 10. August Rechtsmittel eingelegt, jetzt muss der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.
Eine Sprecherin der Münchner Kanzlei bestätigte auf Anfrage der ZfK den Sachverhalt, zuerst hatte diesen die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in einer Pressemitteilung öffentlich gemacht. Bierbach hatte diesen Schritt bereits nach der Urteilsverkündung des OLG angekündigt. Mit einer Entscheidung des BGH rechnen die Verbraucherschützer erst im kommenden Jahr.
Bierbach: Musterfeststellungsklage gegen Insolvenzverwalter unzulässig
Dem Urteil des OLG München war eine Musterfeststellungsklage des VZBV vorausgegangen. Laut der Rechtsauffassung von Insolvenzverwalter Bierbach eignet sich eine derartige Klage aber nicht für Insolvenzen. Sie sei nach der bisherigen Regelung vielmehr nur gegen einen Unternehmer zulässig. Ob der Insolvenzverwalter ein Unternehmer ist, sei nach bisheriger Rechtssprechung nicht geklärt, argumentierte Bierbach im Juli in einer Pressemitteilung.
Tausende Kunden sind betroffen
Die Entscheidung des OLG sei zudem nur eine allgemeine Entscheidung. "Sollte die Verbraucherzentrale Bundesverband am Ende Recht bekommen, dann gilt die Entscheidung nur für diejenigen BEV-Kunden, die sich ins Klageregister eingetragen haben", sagte er damals. Bestätigt der Bundesgerichtshof indes die Münchner Richter könnten davon laut VZBV mehrere tausend Kunden profitieren. (hoe)

