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EnBW-Anteilsaufstockung: Jetzt wendet sich MVV an den BGH

Nun geht die MVV mit einer Rechtsbeschwerde gegen die jüngste Entscheidung des OLG Düsseldorf vor. Dadurch soll vor allem eine grundsätzliche Rechtsfrage geklärt werden.
07.08.2019

Das Verwaltungsgebäude der MVV Energie in Mannheim.

Vor rund eineinhalb Jahren hatte das Bundeskartellamt dem Energiekonzern EnBW grünes Licht für die Aufstockung seiner Anteile am Mannheimer Energieversorger MVV Energie auf 28,76 Prozent gegeben. Dies war gleichbedeutend mit dem Erwerb einer Sperrminorität. Die Gerichte beschäftigt diese Transaktion immer noch. Die neueste Entwicklung: Die MVV hat Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die jüngste Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) vom 10. Juli dieses Jahres eingelegt. Dies teilte ein Unternehmenssprecher am heutigen Mittwoch (7. August) mit. Das OLG hatte die…

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