Wer jüngst auf den gängigen Vergleichsportalen nach Billigstromangeboten Ausschau hielt, stieß rasch auf das Düsseldorfer Unternehmen Versorger Rheinland.
Auf Check 24 listete der Anbieter zwar unter den Details einen Arbeitspreis von 41,78 Cent pro kWh. Den Preis drückten jedoch ein Neukundenrabatt von 15 Prozent sowie ein Arbeitspreisrabatt von drei Cent pro kWh.
Top-Anbieter bei Check 24 und Verivox
So schob sich das Unternehmen etwa im Versorgungsgebiet Berlin bis fast nach ganz vorn. Am Montagabend waren auf Check 24 bei Haushaltskunden (2500 kWh, maximal zwölf Monate) nur zwei Anbieter günstiger.
Ein ähnliches Bild ergab sich beim Vergleichsportal Verivox, wo Versorger Rheinland am Montagnachmittag im selben Versorgungsgebiet das viertgünstigste Angebot aufwies.
"Netzabmeldung erhalten"?
Währenddessen erhielt die ZfK über das Portal "www.Verbraucherhife-Stromanbieter.de" Einblick in ein Kundenschreiben, in dem das Unternehmen einem Kunden die Beendigung des Stromliefervertrags zum 22. Oktober ankündigte. Das allgemein gehaltene Schreiben datiert vom 1. Oktober.
Energieversorger Rheinland schreibt darin, dass es für die Lieferstelle des Kunden "eine Netzabmeldung" erhalten habe. Einen konkreten Grund für diesen Vorgang nennt das Unternehmen nicht. Nur so viel: Eine Netzabmeldung sei von zahlreichen Faktoren abhängig. Von entsprechenden Schreiben berichten auch zwei Nutzer bei Trustpilot, einer Website für Verbraucherbewertungen.
Kündigungsfrist offenbar gerissen
Auf Nachfrage eines Kunden ist dann von einer Netzabmeldung keine Rede mehr. Stattdessen heißt es, dass das Unternehmen die vereinbarten Endkundenpreise "aufgrund nicht vorhersehbarer Preisentwicklungen und Extremsituation am Energiemarkt" nicht mehr halten könne und gemäß der AGB aus wichtigem Grund beenden müsse.
An die eigene ordnungsgemäße Kündigungsfrist dürfte sich der Anbieter dabei eher nicht gehalten haben. Auf seiner Website schreibt das Unternehmen, dass der Vertrag bis zu sechs Wochen im Voraus gekündigt werden könne. Das war im vorliegenden Schreiben offensichtlich nicht der Fall.
ZfK-Anfragen bleiben unbeantwortet
Bleibt die außerordentliche Kündigung, der aber enge gesetzliche Grenzen gesetzt sind. Ob der generelle Hinweis auf stark gestiegene Energiepreise für eine Kündigung reicht, ist umstritten.
Die ZfK wollte von Versorger Rheinland wissen, wie vielen der Kunden der Energievertrag gekündigt worden sei und wie es für andere Bestandskunden nun weitergehe. Zwei schriftliche Anfragen blieben bis Montagabend jedoch erfolglos. Auch telefonisch war das Unternehmen nicht erreichbar.
Blick auf Weiterempfehlungsraten
Auf ZfK-Nachfrage teilten die Vergleichsportale Check 24 und Verivox mit, dass ihnen keine Informationen zu Kundenkündigungen bei Versorger Rheinland vorlägen.
Bei Check 24 aber fällt die Weiterempfehlungsrate von Kunden mit 63 Prozent (Stand Montagnachmittag) deutlich schlechter aus als bei vergleichbaren Topanbietern. Auch bei Verivox liegt das Unternehmen bei den Kundenbewertungen unterhalb den Werten vieler Konkurrenten. 73 Prozent von 128 Kunden würden zu dem Anbieter wechseln.
Problematisches Vorgehen
Matthias Moeschler, Betreiber des Portals "www.Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de", listet auf seiner Website inzwischen auch ein Schreiben von Versorger Rheinland, worin das Unternehmen über kurzfristig höhere Abschlagszahlungen informiert. Erneut wird auf die stark gestiegenen Großhandelspreise verwiesen.
Moescher hält es insgesamt für problematisch, wenn Versorger zwar Bestandskunden Preise und Abschläge erhöhen oder Verträge aufkündigen, gleichzeitig aber weiterhin um Neukunden werben. "Da kann eine Unzumutbarkeit, am Vertrag festzuhalten, bezweifelt werden", sagt er. (aba)
