Energiekonzern Eon beginnt im Juni die von ihm bereits angedeutete Preisrunde in der Grund- und Ersatzversorgung. Hintergrund sind stark gestiegene Beschaffungspreise im Großhandel.
Wie der "Nordkurier" berichtet, kostet die Kilowattstunde Strom für das Grundversorgungsgebiet im Osten Mecklenburg-Vorpommerns und im Norden Brandenburgs dann 37,81 Cent pro kWh brutto.
12,50 Euro netto pro Monat mehr
Demnach müsse ein durchschnittlicher Haushalt (2400 kWh Verbrauch) knapp 12,50 Euro netto pro Monat zahlen.
Dies sind nach ZfK-Berechnungen etwa sieben Cent pro kWh oder knapp ein Viertel mehr als bisher. Auf seiner Homepage gibt Eon beispielsweise für Fürstenwalde an der Spree (Brandenburg) bereits den neuen Preis an.
Keine bundesweite Preiserhöhung
Der Konzern bestätigte der ZfK, dass er seine Preise in der Strom-Grundversorgung mit zeitlichem Versatz in einigen Regionen Deutschlands anpassen müsse. Es handle sich aber nicht um eine bundesweite Preiserhöhung.
Da die Preise regional unterschiedlich ausfielen, sei eine pauschale Aussage zu Preissteigerungen schwierig, erläutert ein Konzernsprecher weiter. "Die monatlichen Mehrkosten bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2400 kWh pro Jahren liegen bei rund zehn Euro netto." Das wären 11,90 Euro brutto beziehungsweise im Schnitt sechs Cent pro kWh mehr.
Eon in großen Teilen Deutschlands Grundversorger
Andere Verträge für Privatkunden seien von der aktuellen Preisrunde nicht betroffen, teilt Eon mit. Auch die Gaspreise halte der Konzern zum aktuellen Zeitpunkt stabil. Eon ist in großen Teilen Deutschlands Grundversorger, so etwa in den Metropolen Hamburg (Gas) und Essen (Strom).
Auf eine Preisspaltung in der Grundversorgung zwischen Bestands- und Neukunden hat der Versorger bislang verzichtet.
Senkung durch EEG-Umlage
Auch die Stadtwerke Jena erhöhen zum 1. Juni ihre Preise. Bei Gas steigen sie für einen Durchschnittshaushalt demnach um 20 Prozent, bei Strom um sieben Prozent.
Sowohl für Eon- als auch für Jenaer Stromkunden gilt dabei: Die hohen Preise dürften jeweils nur für einen Monat gelten. Denn zum 1. Juli dürften Energieversorger verpflichtet sein, durch den Wegfall der EEG-Umlage entsprechend die Preise wieder zu senken. (aba)

