Große Unterschiede bei Ersatzversorgungspreisen

Die Gaspreise im Kurzfristmarkt sind zuletzt massiv geschwankt.
Bild: © Marihan Murat/dpa
Die Zeit der gespaltenen Grundversorgungstarife bei Haushaltskunden ist am 1. November endgültig zu Ende gegangen. Seitdem ist es verboten, in der Grundversorgung zwischen Bestands- und Neukunden preislich zu differenzieren.
Dafür dürfen Grundversorger seit einigen Monaten auch bei Haushaltskunden Ersatzversorgungspreise von denen der Grundversorgung preislich loslösen. Dabei gilt: "Die Beschaffungskosten der Ersatzversorgung dürfen kalkulatorisch nicht höher angesetzt werden als sie sich für Grundversorger im Falle einer kurzfristigen Beschaffung [der benötigten Energiemengen] über…
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