Blick auf das Trianel Steinkohlekraftwerk in Lünen.

Blick auf das Trianel Steinkohlekraftwerk in Lünen.

Bild: © Trianel

Der Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes sieht vor, dass die Kohleverstromung in Deutschland spätestens bis zum Jahr 2038 beendet wird. Die letzten Braunkohlekraftwerke werden Ende 2038 abgeschaltet. Aufgrund der im Gesetzentwurf festgelegten Linearität beim Ausstieg muss das letzte Steinkohlekraftwerk aber bereits 2033 stillgelegt werden, ab 2027 sogar ohne Entschädigung.

Die Stadtwerke-Kooperation Trianel hat bei Frontier Economics eine Analyse in Auftrag gegeben, wie hoch die Ausfälle für das erst 2013 in Betrieb gegangene Steinkohlekraftwerk in Lünen ist. Die Wirtschaftsberatungsgesellschaft beziffert den betriebswirtschaftlichen Schaden auf knapp 600 Mio. Euro.

Laufzeit bis 2053 möglich

Für das Steinkohlekraftwerk in Lünen sei mit einer kompensationslosen Stilllegung um das Jahr 2030 zu rechnen, heißt es in einer Zusammenfassung der Studie. Betriebswirtschaftlich sei eigentlich erst 2053 geplant. Damit soll das Kraftwerk bereits 23 Jahre vor seinem geplanten Betriebsende und rund 17 Jahre nach seiner Inbetriebnahme vom Netz gehen – und zwar kompensationslos.

Das bedeutet, dass das noch relativ junge Kraftwerk bis dahin seine Investitionskosten noch nicht zurückverdient hat. Dazu kommt, dass die Stadtwerke-Kooperation im Fall von Lünen auch nicht von einem vermutlich steigenden Strompreisniveau in den 2030er-Jahren profitieren kann.

So viel kostet die Stilllegung

Das Investitionsvolumen für das Kraftwerk betrug 1400 Mio. Euro, rechnet Frontier vor. Eine gesetzlich angeordnete Stilllegung im Jahr 2030 wäre so (bei linearer Abschreibung) mit einer Abschreibungshöhe von 805 Mio. Euro für die dann gerade mal 17 Jahre alte Anlage verbunden (kalkulatorischer Buchwert). Wird der wirtschaftliche Schaden auf Basis der entgangenen Deckungsbeiträge für die Jahre 2030 bis 2045 betrachtet, die das Kraftwerk nach seiner Stilllegung gemäß der zu erwartenden Strommarktentwicklung nicht mehr verdienen kann, ergibt sich für das Trianel-Kohlekraftwerke Lünen ein Wert von 571 Mio. Euro.

„Dem hohen wirtschaftlichen Schaden, der jungen Steinkohlekraftwerken durch den grundsätzlich zu befürwortenden Kohleausstieg entsteht, wird der Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes nicht gerecht“, schreiben die Berater. Es sei nicht nachvollziehbar, dass gerade den Kraftwerken, deren Stilllegung auf Grund ihrer Effizienz und hohen technisch-ökonomischen Restlebensdauer mit den höchsten entgangenen Erlösen (Opportunitätskosten) verbunden ist, keine Entschädigung gezahlt werden soll. Hier entstehe eine Ungleichbehandlung gegenüber den Entschädigungslösungen, die für die Braunkohle gefunden werden konnten.

Betreibern bleibt nur Klage

Die fehlende Aussicht auf angemessene Entschädigung schaffe Rechtsunsicherheit, heißt es weiter. Vielen Kraftwerksbetreibern bleibe daher nur der Rechtsweg, um eine angemessene Entschädigung für ihre entgangenen Deckungsbeiträge zu erwirken. „Das wird für beide Seiten teuer und langwierig“, so Frontier. (hp)

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