Gas.de ist bei der Bundesnetzagentur wieder als Energielieferant gelistet.

Gas.de ist bei der Bundesnetzagentur wieder als Energielieferant gelistet.

Bild: © Marijan Murat/dpa

Von Andreas Baumer

Der Gaslieferant Gas.de darf wieder Energie an Haushalte liefern. Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hervorgeht, hat die Bundesnetzagentur die Tätigkeit des Unternehmens als Energielieferant von Haushaltskunden unter Auflagen gestattet.

Gas.de machte bundesweit Schlagzeilen, als es im Dezember 2021 insgesamt 370.000 Kunden bestehende Gaslieferverträge sofort kündigte. Wenige Tage später tat es ihr die Strom-Schwester Stromio gleich. Betroffen waren damals etwa 1,2 Millionen Kunden. Diese Zahlen lassen sich ebenfalls in der Pressemitteilung des Gerichts nachlesen.

Rechtsstreit mit Bundesnetzagentur

Die abrupte Kündigung so vieler Kunden stellte Strom- und Gas-Grundversorger bundesweit vor enorme Herausforderungen. Sie mussten die Kunden in ihre Ersatzversorgung aufnehmen und oft entsprechend Mengen nachkaufen. Dabei liefen die Strom- und Gasmärkte zu diesem Zeitpunkt heiß, weil die deutschen Speicher vergleichsweise leer waren und die Tage vergleichsweise kalt. Wenige Wochen später sollte Russland die Ukraine überfallen und die Lage noch einmal verschärfen.

Ein früheres Gas.de-Comeback hatte die Bundesnetzagentur Mitte 2023 noch untersagt. Die Aufsichtsbehörde nannte das Unternehmen dabei sogar namentlich. "Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein", ließ sich Präsident Klaus Müller damals in einer Pressemitteilung zitieren. "Wir schützen so die Verbraucherinnen und Verbraucher."

Dies ist auch der Grund dafür, warum sich der Bundesgerichtshof nun mit Gas.de beschäftigt. Dort wird das Unternehmen zwar nicht namentlich genannt. Allerdings ist angesichts der genannten Fakten eindeutig, um wen es sich handelt.

Offenbar forderte Gas.de die Bundesnetzagentur auf, die Pressemitteilung von ihrer Internetseite zu entfernen. Dem kam die Behörde nicht nach. Die Mitteilung ist noch heute auffindbar. Jetzt scheiterte Gas.de auch auf juristischem Weg. Der Bundesgerichtshof wies die Rechtsbeschwerde zurück.

Keine Gastarife auf Gas.de-Website

Auf der Gas.de-Website waren am Dienstag keine Gastarife zu finden. Man konnte lediglich sein Interesse an einem neuen günstigen Gastarif bekunden. Anders als Gas.de ist Stromio weiterhin nicht als Energielieferant gelistet.

Anders als teilweise berichtet, meldeten Gas.de und Stromio nach ihrem Vertriebsstopp keine Insolvenz an. Wie es den Unternehmen wirtschaftlich geht, ist schwer zu sagen. Der jüngste Geschäftsbericht, der im Bundesanzeiger einsehbar ist, stammt aus dem Jahr 2021. Genau genommen sind dort die Zahlen des Gas.de- und Stromio-Mutterkonzerns Universal Utility International GmbH & Co. KG nachzulesen.

Demzufolge wurde in jenem Jahr ein Fehlbetrag von 75,8 Millionen Euro gemeldet. Für das Folgejahr 2022 wurde dagegen bereits erwartet, dass die Verluste größtenteils ausgeglichen werden würden. "Die erheblichen Verluste des Vorjahres durch die gestiegenen Beschaffungspreise konnten somit eingedämmt und zu einem großen Teil kompensiert werden", hieß es. Zum Verständnis: Der Geschäftsbericht stammt vom Frühjahr 2024. Insofern dürfte man damals bereits einen klaren Blick auf das zu diesem Zeitpunkt schon abgelaufene Geschäftsjahr 2022 gehabt haben.

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