Gericht lässt Klage zu Neukundenboni der BEV zu
Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die insolvente Bayerische Energieversorgung (BEV) hat eine wichtige Hürde genommen. Das Oberlandesgericht München hat die Klage zugelassen. Ziel ist es, dass den Verbrauchern Neukundenboni "in der Insolvenz" der BEV nicht vorenthalten werden. Betroffene BEV-Kunden können sich nun in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Ein Selbstläufer ist das allerdings nicht. Damit das Verfahren weitergeht, müssen sich bis zum 27. März dieses Jahres mindestens 50 Verbraucher registrieren lassen. Wird diese…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In