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Gericht lässt Klage zu Neukundenboni der BEV zu

Betroffene Verbraucher können sich nun im Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Damit das Verfahren weitergeht, sind bis Ende März mindestens 50 Anmeldungen erforderlich.
28.01.2020

Die Bayerische Energieversorgung hatte noch 2018 mit Neukundenboni von bis zu 25 Prozent auf den Jahresverbrauch geworben. Diese will die Verbraucherzentrale trotz der vorzeitigen BEV-Insolvenz für die betroffenen Kunden erstreiten.

Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die insolvente Bayerische Energieversorgung (BEV) hat eine wichtige Hürde genommen. Das Oberlandesgericht München hat die Klage zugelassen. Ziel  ist es, dass den Verbrauchern Neukundenboni "in der Insolvenz" der BEV nicht vorenthalten werden. Betroffene BEV-Kunden können sich nun in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Ein Selbstläufer ist das allerdings nicht. Damit das Verfahren weitergeht, müssen sich bis zum 27. März dieses Jahres mindestens 50 Verbraucher registrieren lassen. Wird diese…

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